Telefonische Erstberatung
Tel. 0211 3101 1133
Die Servicehotline ist die erste Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Fragen zum Arbeitsschutz oder zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen haben. Unter der Nummer 0211 3101 1133 erhalten Sie Antworten zu Arbeitszeit, Mutterschutz, Strahlenschutz und mehr.
Sie erreichen uns unter der Tel. 0211 3101 1133
Montag bis Donnerstag, 9:00 - 15:00 Uhr,
Freitag, 9:00 - 14:00 Uhr
einfach und unkompliziert Beratung rund um den Arbeitsschutz
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der telefonischen Erstberatung helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu folgenden Themen haben:
- Zuständigkeiten in der Arbeitsschutzverwaltung,
- Arbeitszeit, Arbeitszeit Kraftfahrer,
- Mutterschutz,
- Strahlenschutz,
- Baustellen , Asbestbaustellen sowie
- ggf. weitere Arbeitsschutzthemen.
Während Ihres Anrufs erhalten Sie entweder direkt eine Antwort von den Expertinnen und Experten oder den Kontakt zur richtigen Ansprechperson in der Arbeitsschutzverwaltung. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine Frage am Telefon alleine nicht beantwortet werden kann, weil eine Arbeitsschützerin oder ein Arbeitsschützer der zuständigen Bezirksregierung einen Arbeitsplatz erst vor Ort besichtigen muss.
- Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Neue Telefonhotline zur Erstberatung für Fragen rund um den Arbeitsschutz gestartet