Arbeitsschutzbeschwerde
Telefonisch oder jederzeit über unser Online-Formular
Sie möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren und suchen eine kompetente Ansprechstelle? Dann sind Sie beim Arbeitsschutztelefon richtig. Bei der Hotline können Beschäftigte, Angehörige aber auch Kundinnen und Kunden eines Betriebes Beschwerden und Hinweisen auf Arbeitsschutzmängel melden.
Direkt zum Online-Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"
Alle Beschäftigten haben jederzeit das Recht sich bei der Arbeitsschutzverwaltung NRW über Gefährdungen bei der Arbeit zu beschweren. Das gilt auch für werdende Mütter nach dem Mutterschutzgesetz, Kinder und Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und für Heimarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.
Arbeitsschutzbeschwerde? Wenden Sie sich an uns!
Über unser Online-Formular können Sie jederzeit Ihre Beschwerden und Hinweise auf unzumutbare Arbeitsbedingungen an die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen schicken.
Sie wollen sich lieber telefonisch an uns wenden? Das Arbeitsschutztelefon nimmt Ihre Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegen und leitet Ihre Beschwerden an die Expertinnen und Experten der zuständigen Arbeitsschutzbehörde weiter. Sie erreichen uns unter 0211 855 3311.
Sowohl das Arbeitsschutztelefon als auch das Online-Formular können anonym genutzt werden. Unabhängig von der Branche, Größe oder Zertifizierung eines Betriebes geht die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen jeder Beschwerde nach. Beschäftigte sollten zunächst mit Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin, Vorgesetzten oder der Mitarbeitervertretung über eventuelle Missstände sprechen.