Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Gefährliche Produkte melden

Ein Megaphon, die Öffnung nach links gerichtet, auf rote, Grund

Gefährliche Produkte melden

Der Schutzhelm fühlt sich verdächtig dünn an oder der Akkuschrauber qualmt plötzlich? Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Produkt nicht sicher ist, oder wenn es sogar schon zu einem Schadensfall kam, sollten Sie zunächst den Produktverantwortlichen und dann die Marktüberwachung informieren. Welche Stelle in Nordrhein-Westfalen für Ihre Produktmeldung zuständig ist, hängt dabei vor allem von der Produktkategorie und der Art der Gefahr ab.

Gefährliche Produkte melden:

Online über die ICSMS - Marktüberwachungsdatenbank

Über die Informationsplattform der Marktüberwachungsbehörden im Internet (ICSMS) können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher jederzeit gefährliche Produkte melden oder für Ihre Anfrage zuständige Institutionen finden - europaweit.

Örtlich zuständig ist in der Regel die Marktüberwachungsbehörde, in deren Bezirk sie wohnen. Bitte geben Sie daher bei Meldungen von gefährlichen Produkten auch ihren Wohnort an.

Bezirksregierung Technische Mängel

Bei einer Reihe von Produkten, die technische Mängel aufweisen, sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für die Marktüberwachung verantwortlich.

Zu technischen Mängeln gehören Mängel, die mit der Mechanik, Elektrizität, Strahlung oder anderen physikalischen Ursachen zusammen hängen. Das kann bei:

  • Maschinen,
  • persönlicher Schutzausrüstung, wie Sonnenbrillen, Sicherheitsschuhen, Warnkleidung oder Fahrradhelmen,
  • Spielzeug,
  • elektrischen Betriebsmitteln, wie Lampen, Haushaltsgeräten oder Elektrowerkzeugen,
  • Aufzügen,
  • Gasverbrauchseinrichtungen, wie Heizungen oder Gasgrills,
  • pyrotechnischen Gegenständen, etwa Silvesterfeuerwerk,
  • einfachen Druckbehältern und -geräten,
  • ortsbeweglichen Druckgeräten, wie Gasflaschen oder Kohlensäurekartuschen,
  • Medizinprodukten und
  • Sportbooten

der Fall sein.

Kreise und kreisfreie Städte Gesundheitsgefährdende Stoffe

Für Produkte, die möglicherweise gefährliche Stoffe enthalten, sind in Nordrhein-Westfalen in der Regel die Marktüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Produkt seltsam riecht oder es nach einem Kontakt damit zu Jucken oder zu Hautreizungen kommt. Etwa bei:

  • Kosmetikartikeln, wie Make-up, Cremes oder Shampoos,
  • Kleidung und anderen Textilien oder
  • Haushaltsartikeln, wie zum Beispiel Küchenutensilien.

Marktüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte: Kommunenfinder (MHKBD)

So geht es weiter Was passiert nach einer Meldung?

Funktioniert ein Produkt nicht so, wie es soll, ist das erstmal vor allem ärgerlich. Schlimmstenfalls können defekte Produkte aber auch das Leben und die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender, der Menschen in ihrem Umfeld oder die Umwelt gefährden.

Die zuständige Marktüberwachungsbehörden überprüfen deshalb jede eingegangen Produktbeschwerde. Je nach Ergebnis des Mangels kann die Behörde anschließend zum Beispiel die Nachbesserung des Produkts verlangen, ein Verkaufsverbot verhängen oder den Rückruf des Produkts anordnen. 

Gefährliche Produkte finden: Safety Gate 

Produkte mit ernsteren Risiken werden außerdem online in der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und EU-weit in Safety Gate (rapid alert system for dangerous non-food products) veröffentlicht.

So soll sichergestellt werden, dass auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden, egal ob sie das Produkt bereits gekauft haben oder noch kaufen wollten. 

Besondere Zuständigkeiten Marktüberwachung

In die Zuständigkeit des Bundesamtes fallen Erzeugnisse wie kosmetische Mittel, Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielwaren, Kleidung oder Schmuck, die im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt sind. Dazu gehört zum Beispiel auch der Online-Verkauf von Lebens- und Futtermitteln. Es koordiniert Aktionen der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer.

Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Kontrolle von Produkten, die den Richtlinien 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt sowie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit unterliegen. Darunter fallen zum Beispiel alle Geräte, die über Funk verfügen, wie smartes Kinderspielzeug, Smartwatches oder auch GPS-Tracker und Mobiltelefone.  Auch für Produkte, die in ein WLAN eingebunden werden können, ist die Bundesnetzagentur zuständig.

Der Zoll kontrolliert aus Drittländern eingeführte Produkte (z. B. Bestellungen über Onlineshops, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland verschickt werden) und benachrichtigt ggf. die Marktüberwachungsbehörden. Umgekehrt informiert die Marktüberwachung den Zoll über gefährliche oder nicht konforme Produkte, sodass verdächtige Waren schneller identifiziert und gemeldet werden können.

Das Bundesamt ist zuständig für Fahrzeuge, die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen bestimmt sind. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort zum Beispiel technische Defekte an ihrem Fahrzeug oder einem Fahrzeugteil melden, bei denen sie vermuten, dass es sich dabei um einen Serienfehler handelt. Eine Übersicht über zurückgerufene Fahrzeuge oder Fahrzeugteile gibt die Rückrufdatenbank.