Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Beschwerde

schwarzes i auf weißer Sprechblase auf gelbem Grund

Beschwerde

Beschwerde

Stellen Sie sich vor:

In Ihrem Betrieb kümmert sich der Chef

gar nicht um den Arbeits-Schutz.

Sie haben schon mit ihm gesprochen.

Aber er ändert nichts.

Dann können Sie sich bei der

Arbeits-Schutz-Verwaltung beschweren.

 

Wer kann sich beschweren?

Alle Mitarbeiter von Betrieben

können sich beschweren.

Die Mitarbeiter haben das Recht dazu.

Das gilt auch für

  • schwangere Frauen
  • Kinder und Jugendliche
  • Menschen

die zuhause arbeiten.

Es können sich auch Kunden

von einem Betrieb beschweren.

Wenn Sie merken, dass im Betrieb

nicht auf den Arbeits-Schutz geachtet wird.

Zeichnung zweier Männer. Der eine beschwert sich, der andere hört zu.

Wie können Sie
sich beschweren?

Sie haben 2 Möglichkeiten:

1. Rufen Sie beim

Arbeits-Schutz-Telefon an.

Hier ist die Telefon-Nummer:

0211 – 855 – 33 11.

Sie können Montag bis Freitag

von 8 Uhr bis 18 Uhr dort anrufen.

Zeichnung eines Tastentelefons

2. Auf unserer Internet-Seite ist ein Formular.

Sie können das Formular ausfüllen

und an uns schicken.

Das Formular heißt

Online-Formular

Arbeits-Schutz-Beschwerde.

Hier ist der Link zum Formular: https://asv-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Beschwerde

Achtung:

Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.

Vielleicht kann Ihnen jemand dabei helfen.

Sie müssen uns nicht Ihren Namen sagen

Ihr Chef soll vielleicht nicht wissen

dass Sie sich beschwert haben.

Das ist kein Problem.

Sie müssen uns Ihren Namen nicht sagen.

Man sagt auch:

Sie können sich anonym beschweren.

Zeichnung eines Computerbildschirms, auf dem ein Formular geöffnet ist

Das versprechen
wir Ihnen

Wir kümmern uns um Ihre Beschwerde.

Dabei ist es egal

ob Sie in einem großen oder

in einem kleinen Betrieb arbeiten.

Oder ob der Betrieb sehr bekannt ist.

Zeichnung von zwei sich schüttelnden Händen