
Beschwerde
Beschwerde
Stellen Sie sich vor:
In Ihrem Betrieb kümmert sich der Chef
gar nicht um den Arbeits-Schutz.
Sie haben schon mit ihm gesprochen.
Aber er ändert nichts.
Dann können Sie sich bei der
Arbeits-Schutz-Verwaltung beschweren.
Wer kann sich beschweren?
Alle Mitarbeiter von Betrieben
können sich beschweren.
Die Mitarbeiter haben das Recht dazu.
Das gilt auch für
- schwangere Frauen
- Kinder und Jugendliche
- Menschen
die zuhause arbeiten.
Es können sich auch Kunden
von einem Betrieb beschweren.
Wenn Sie merken, dass im Betrieb
nicht auf den Arbeits-Schutz geachtet wird.

Wie können Sie
sich beschweren?
Sie haben 2 Möglichkeiten:
1. Rufen Sie beim
Arbeits-Schutz-Telefon an.
Hier ist die Telefon-Nummer:
0211 – 855 – 33 11.
Sie können Montag bis Freitag
von 8 Uhr bis 18 Uhr dort anrufen.

2. Auf unserer Internet-Seite ist ein Formular.
Sie können das Formular ausfüllen
und an uns schicken.
Das Formular heißt
Online-Formular
Arbeits-Schutz-Beschwerde.
Hier ist der Link zum Formular: https://asv-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Beschwerde
Achtung:
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht kann Ihnen jemand dabei helfen.
Sie müssen uns nicht Ihren Namen sagen
Ihr Chef soll vielleicht nicht wissen
dass Sie sich beschwert haben.
Das ist kein Problem.
Sie müssen uns Ihren Namen nicht sagen.
Man sagt auch:
Sie können sich anonym beschweren.

Das versprechen
wir Ihnen
Wir kümmern uns um Ihre Beschwerde.
Dabei ist es egal
ob Sie in einem großen oder
in einem kleinen Betrieb arbeiten.
Oder ob der Betrieb sehr bekannt ist.
