Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Nahaufnahme mehrerer Paragraphenzeichen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat den Anspruch, seine Internetseiten und Webanwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Auftritte sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 30.09.2025 bis 07.10.2025 und 29.10.2025 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Es wurde das Prüfverfahren des BIK BITV-Tests angewendet. Grundlage des Tests ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, welche auf die geltende europäische Norm EN 301 549 verweist. Die EN wiederum enthält die Kriterien des internationalen Standards WCAG 2.1 des World Wide Web Consortiums (kurz W3C).

Die Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de ist nach einer Bewertung nach BITV/WCAG konform. Die Prüfung der Webseite zeigt, dass zum aktuellen Zeitpunkt alle Anforderungen der Barrierefreiheit umgesetzt wurden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 05.01.2026 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf Barrieren stoßen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Hinweise zur Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel bzw. Barrieren mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Außerdem können Sie uns gerne Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Barrierefreiheit weitere Kontakte

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20) (E-Mail an die Überwachungsstelle senden)

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

  • ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20%C3%BCber%20mags.nrw) (E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden)

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.

Kontaktformular Barriere melden

Pflichtfeld
Mit welchem Gerät ist die Barriere aufgefallen?
Benutzen Sie einen Computer (PC, Notebook usw.)?
Benutzen Sie ein Mobilgerät (Smartphone, Tablet usw.)?