Strahlenschutz
Ionisierende Strahlen können Menschen und Umwelt schädigen. Deshalb sind überall dort umfangreiche Schutzmaßnahmen vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu treffen, wo radioaktive Stoffe oder Röntgeneinrichtungen und Beschleuniger in Medizin, Forschung und Technik eingesetzt werden. Vergleichbare Regelungen gelten beim Umgang mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen. So ist zum Beispiel der Schutz vor dem radioaktiven Edelgas Radon ein Thema im Strahlenschutzrecht.
Mit radioaktiven Stoffen sicher umgehen – Röntgen- und Therapieanlagen sicher betreiben
Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen trägt im Rahmen der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren dazu bei, dass die Anwender die Dosisgrenzwerte nicht überschreiten und unnötige Strahlenexpositionen oder Kontaminationen auch unterhalb der Grenzwerte minimieren oder vermeiden.
Darüber hinaus kontrollieren die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen in den Einrichtungen und Betrieben, die mit radioaktiven Stoffen umgehen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen betreiben, ob die Schutzvorschriften eingehalten werden.
Ärztliche Überwachung durch ermächtigte Ärztinnen und Ärzte
Für einen bestimmten Kreis von beruflich tätigen Personen ist eine ärztliche Überwachung erforderlich. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen dürfen nur durch besonders ermächtigte Ärztinnen und Ärzte erfolgen. In NRW ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (ehemals Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen) für das Ermächtigungsverfahren zuständig.
Schutz vor Radon
Das radioaktive Edelgas Radon entsteht auf natürliche Weise im Boden und kommt überall in der Umgebungsluft vor. Sammelt sich Radon in der Innenraumluft von Gebäuden in hoher Konzentration an, stellt es langfristig ein potenzielles Gesundheitsrisiko dar. Radon kann bei jahrzehntelanger hoher Exposition zur Entstehung von Lungenkrebs führen. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung regeln daher den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen.
Zentrale Radonstelle Nordrhein-Westfalen
Die Zentrale Radonstelle Nordrhein-Westfalen bietet Informationen und Beratung rund um das Thema Radon auf der Webseite www.radon.nrw.de.
Strahlenschutz besonders wichtig
Der Strahlenschutz ist vor allem wichtig für
- das Personal beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in der Technik,
- Eigen- und Fremdpersonal in kerntechnischen Anlagen sowie
- im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.
Aufsichtsprogramm Strahlenschutz
Die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen setzen die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich einer regelmäßigen Aufsicht über die Strahlenschutzverantwortlichen in Nordrhein-Westfalen um. Mit dem Aufsichtsprogramm „Betrieblicher Strahlenschutz NRW“ wird eine bedarfsgerechte und risikoorientierte Aufsicht gewährleistet.
Im Jahr 2024 wurden 1193 Betriebe vor Ort überprüft. Schwerpunkt der Überprüfungen sind die Strahlenschutzorganisation sowie die ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeiten.
Mängel wurden vor allem bei formalen Anforderungen festgestellt, aufgrund des Aufsichtsprogramms wurden 37 Bußgeldverfahren eingeleitet. Berichte über gravierende Mängel oder konkrete Gefährdungen der Beschäftigten liegen in diesem Zusammenhang nicht vor.
Strahlenschutz Rechtliche Grundlagen
Innerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) gewährleistet ein restriktives Regelwerk, dass die Nutzung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe sicher ist. In Deutschland ist dieses Regelwerk durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung umgesetzt worden. Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Medizinproduktegesetz ergänzen die Regelungen.
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