
Antragsverfahren – Prüfung von Ex-Geräten
Anerkennung von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsverordnung
Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften. Nach einer Instandsetzung dürfen diese erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie zuvor geprüft wurden (Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung).
Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
Diese Prüfungen dürfen sowohl von einer zugelassenen Überwachungsstelle, dem Hersteller als auch von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die befähigte Person muss dabei von der zuständigen Überwachungsbehörde anerkannt sein.
Anerkennung von befähigten Personen
Für das Anerkennungsverfahren sind die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen nachzuweisen (insbesondere Lebenslauf, fachlicher Werdegang, Kopien von Diplomurkunde und -zeugnis, Meisterbrief, Facharbeiterzeugnis oder vergleichbarer Qualifikation, Nachweis der mindestens einjährigen Berufserfahrung mit der Herstellung oder Instandsetzung von Geräten, Sicherheits-, Kontroll-, und Regeleinrichtungen im Sinne der ATEX-Produktrichtlinie (2014/34/EU), Erklärung zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Erfahrungsaustausch) sowie die entsprechenden Prüfeinrichtungen (z. B. zur Dichtheitsprüfung von Behältern oder zur Prüfung der Energieversorgung von Anlagenteilen) vorzuhalten.
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung zuständig
Das Anerkennungsverfahren führt in Nordrhein-Westfalen das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) durch.