Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsschutz im digitalen Wandel

Eine Hand hält eine Glühbirne, um die Glühbirne herum sind verschiedene Symbole zu sehen

Arbeitsschutz im digitalen Wandel

Digitale Technologien bestimmen zunehmend den Arbeitsprozess. Arbeitsschutz wird dynamischer und komplexer.

Die größten Herausforderungen, vor die der Arbeitsschutz im Zuge der digitalen Transformation in der Arbeitswelt gestellt wird, liegen in fünf Themenfeldern:

1. Mobiles Arbeiten

Durch die Digitalisierung ist es in zunehmendem Maß möglich geworden, klassische Bürotätigkeiten ortsunabhängig wahrzunehmen. Die moderne Informationstechnologie erlaubt es, unterwegs oder zu Hause das Gleiche zu tun, wie im Büro. 

Hierbei sind zu unterscheiden: 

  • geregelte Arbeit von zu Hause (Telearbeit
  • ungeregelte Arbeit von zu Hause (Homeoffice) bzw. unterwegs (z. B. in der Bahn) 
  • wechselnde Arbeitsorte im Betrieb (z. B. Coworking Spaces) 

2. Zeitflexibles Arbeiten

Digitale Technologien sorgen dafür, dass mehr Tätigkeiten ortsflexibel erledigt werden können. Ortsunabhängige Arbeit, die praktisch jederzeit erbracht werden kann, ermöglicht ein zeitflexibleres Arbeiten und stellt gleichzeitig die Grenze zwischen Ruhezeit und Arbeitszeit in Frage. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit kann einerseits mit mehr Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten einhergehen oder andererseits eher durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber bestimmt ausgestaltet sein.

3. Neue Beschäftigungsformen

Die Digitalisierung befördert die Entwicklung atypischer Beschäftigungsformen, die von den bisher üblichen (Normal-)Arbeitsverhältnissen abweichen. Im Bereich von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern zählen hierzu vor allem Teilzeitbeschäftigungen und Leiharbeitsverhältnisse. Im Auftragnehmendenverhältnis werden verstärkt Werk- bzw. Dienstverträge abgeschlossen.

4. Veränderte Arbeitsinhalte und Arbeitsintensität 

Ausgehend von der weiterhin zunehmenden Verbreitung von digitaler Technik kommt es zu einer größeren Vielfalt von Arbeitsabläufen und Formen der Arbeitsorganisation. Das eröffnet neue Chancen und Risiken für Beschäftigte.

5. Zusammenarbeit Mensch und Maschine/ Technik-Folge-Abschätzung 

Das Haupteinsatzgebiet von Robotern ist vor allem die Industrie, um gefährliche oder körperlich schwere Arbeiten zu verrichten. Es werden aber auch Roboter als dienstleistende Servicekräfte eingesetzt. Insbesondere dort, wo kollaborierende Roboter mit Menschen eingesetzt werden, ist Vorsicht geboten. Die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine muss so gestaltet sein, dass menschliche Leistungsvoraussetzungen wie Aufmerksamkeit und Sinneswahrnehmung berücksichtigt werden.


Bei den aktuell geführten Diskussionen über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt und die sich daraus ergebenden Handlungsfelder für den Arbeitsschutz ist deutlich geworden, dass die für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle spielt. Denn mit ihrer Hilfe, aber auch ihrer kontinuierlichen Weiterentwicklung können die Veränderungen ausreichend erfasst, der Arbeitsschutz in diesen Handlungsfeldern stark gemacht und die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten auch in digitalen Zeiten gesichert werden.