Arbeitsschutzmanagementsysteme
Anerkannte Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) erleichtern systematisches Arbeitsschutzhandeln im Betrieb. Sie unterstützen Unternehmen beim Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind für Unternehmen nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber vermehrt in Betrieben freiwillig eingesetzt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sicher ist, dass immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer die wirtschaftlichen Vorteile von AMS erkannt haben. Denn arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle von hoch qualifiziertem Fachpersonal können sehr teuer kommen und unter Umständen bei einem längerfristigen Ausfall die Produktion erheblich beeinträchtigen. Dieses Thema wird in Zukunft aufgrund des demographischen Wandels an Bedeutung zunehmen.
Überprüfung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen
Viele Unternehmen erkennen die Zeichen der Zeit und setzen auf Prävention. Ein AMS eignet sich ausgezeichnet, um die Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. Entsprechend eines Regelkreises wird mittels des AMS ständig der Sollwert (Ziel des Unternehmens im Arbeitsschutz, zum Beispiel höchstens drei Arbeitsunfälle im Jahr) mit dem Istwert (Realität im Betrieb, zum Beispiel vier Arbeitsunfälle im Jahr) verglichen. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob die im Betrieb durchgeführten Maßnahmen des Arbeitsschutzes ausreichen oder ob diese korrigiert werden müssen, um die Unternehmensziele im Bereich des Arbeitsschutzes zu erreichen.
Vorteile für Unternehmerinnen und Unternehmer
- Engagement und Loyalität der Beschäftigten sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Beschäftigte steigen.
- Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden.
- Durch die strukturierte Organisation wird die Wahrnehmung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gestärkt bzw. erleichtert.
- Die Bindung der Beschäftigten an den Betrieb wird gefestigt und damit kann dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Ein AMS bietet den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, die besonderen Anforderungen auf die jeweilige Branche des Betriebes und/oder die Betriebsgröße anzupassen. Auch eine Unternehmenspolitik, welche die Arbeitnehmer bei Entscheidungsprozessen zum Arbeitsschutz mit einbindet, kann zu einem besseren "Miteinander" im Betrieb beitragen und dadurch die Motivation erhöhen. Eine entsprechende Unternehmenspolitik wird beim AMS vorausgesetzt. Das AMS ist zudem einfach integrierbar in bereits bestehende Managementsysteme.
Hier finden Sie weitere Informationen
- GDA-Träger-Angebote zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)
- Vertonte Präsentation zum GDA-ORGAcheck
- "Chefsache Disposition. Betriebliche Arbeitsschutzorganisation zahlt sich aus."
- Mustervorlage Betriebsorganisation (PDF)
- Ihre Arbeitsschutzorganisation testen (GDA-ORGAcheck)
- GDA-Video zur "Gefährdungsbeurteilung" mit dem GDA-ORGAcheck
- GDA-Video zur "Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle"
- GDA-Video zu "Fremdfirmen und Lieferanten"
- GDA-Video zur "Unterweisung der Beschäftigten"
- Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention (DGUV)