Arbeitsstätten
Es gehört zu den Aufgaben von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Arbeitsstätten so zu gestalten, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet und deren Gesundheit geschützt wird. Entsprechende Vorschriften und Rahmenbedingungen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Als Arbeitsstätten gelten
- Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
- Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes und
- Orte auf Baustellen,
sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.
Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch
- Verkehrswege,
- Fluchtwege,
- Notausgänge,
- Lager-, Maschinen- und Nebenräume,
- Sanitärräume,
- Kantinen,
- Pausen- und Bereitschaftsräume,
- Erste-Hilfe-Räume und
- Unterkünfte.
Beschäftigte schützen, Unfälle verhindern
Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zielen hauptsächlich darauf ab, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und dazu beizutragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Werden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten eingehalten, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Dies wird auch „Vermutungswirkung“ genannt.
Bei der Nichtanwendung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber durch andere Maßnahmen mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.
Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung
Der weitgehende Verzicht auf konkrete Vorgaben bzw. Angaben in der Arbeitsstättenverordnung öffnet den Unternehmen Spielraum, um Arbeitsplätze und Arbeitsstätten eigenverantwortlich zu gestalten. Das bedeutet nicht, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nach Belieben verfahren darf. Vielmehr muss sie bzw. er in Form einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen ermitteln, sie bewerten und alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und Maßnahmen umsetzen. Dabei sind über das Arbeitsstättenrecht hinaus auch andere einschlägige Rechtsnormen zu beachten.
Die Arbeitsstättenverordnung enthält zugleich Forderungen nach gesundheitlich zuträglichen Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnissen sowie nach einwandfreien sozialen Einrichtungen, insbesondere Sanitär- und Erholungsräumen.
Anforderungen an Arbeitsstätten
Die Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind vielfältig. Sie betreffen unter anderem:
- Raumabmessungen und Bewegungsflächen,
- Fenster, Türen, Tore,
- Maßnahmen gegen Brände,
- Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege,
- Beleuchtung, Lüftung, Raumtemperatur,
- soziale Einrichtungen und Sanitärräume,
- Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe,
- Nichtraucherschutz der Beschäftigten,
- Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen und
- Gemeinschaftsunterkünfte, sofern sie von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Als Rahmenvorschrift bilden die Arbeitsstättenverordnung zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die grundlegenden Vorschriften für Arbeitsstätten.
Ausnahmen von der Arbeitsstättenverordnung nur auf Antrag
Von den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, einschließlich des Anhangs, kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber einen Ausnahmeantrag bei der jeweiligen Bezirksregierung stellen. Ausnahmen sind allerdings nur in wenigen begründeten Fällen möglich.
Abweichungen von den Technischen Regeln
Abweichungen von den Technischen Regeln für Arbeitsstätten bedürfen keiner Ausnahmegenehmigung. Weicht die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber von den Vorgaben der Technischen Regeln ab, muss sie bzw. er jedoch sicherstellen, dass die Anforderungen und Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden. Dies geschieht zum einen durch eine entsprechende Betrachtung in der Gefährdungsbeurteilung und zum anderen durch ergänzende Dokumente wie zum Beispiel Sachverständigengutachten.
Arbeitsstätten Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung