
Wasch- und Reinigungsmittel/Detergentien
Chemikaliensicherheit
Wasch- und Reinigungsmittel finden sich in jedem Haushalt und Unternehmen und werden nahezu täglich verwendet. Für die Reinigungswirkung sind die waschaktiven Substanzen wie Tenside oder Detergentien wichtig. Sie gelangen als wasserlösliche Stoffe in großen Mengen ins Abwasser und sind vielfach nur schwer biologisch abbaubar. Zum Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender gelten für Wasch- und Reinigungsmittel im Chemikalienrecht weitergehende Vorschriften.
Die Detergentienverordnung der EU
Mit der Detergentienverordnung (VO (EG) 648/2004) regelt die Europäische Union Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie Bereitstellen auf dem Markt von Detergentien und für Detergentien bestimmte Tenside. In Deutschland ergänzt das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) die Detergentienverordnung. So müssen waschaktive Substanzen heute vollständig biologisch abbaubar sein. Ferner ist der Phosphorgehalt in Wasch- und Reinigungsmitteln begrenzt.
Erweiterte Vorschriften zur Produktkennzeichnung
Die Kennzeichnungsvorschriften aus der Detergentienverordnung erweitern die Vorschriften der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) um Angaben zu Inhaltsstoffen und Dosierung sowie um Verbraucherinformationen zur Verwendung und zu allergenen Stoffen. Verbraucherinformationen müssen als Datenblatt für die Öffentlichkeit im Internet abrufbar sein, und medizinisches Personal muss auf vollständige Rezepturangaben zugreifen können.
Im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz finden sich Regelungen zur Aufgabenzuweisungen an Behörden in Deutschland mit entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten und Bußgeldvorschriften.