Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Karten für digitale Fahrtenschreiber

Eine Hand steckt eine Chipkarte in den Schlitz eines digitalen Kartenschreibers in einem LKW

Karten für digitale Fahrtenschreiber

Neuzugelassene Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) sowie neuzugelassene Busse mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgerät oder Tachograf genannt) ausgestattet sein, der die Lenk- und Ruhezeiten erfasst. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.

Verschiedene Typen von Chipkarten

Die Chipkarten unterscheiden sich nach ihrer Funktion. Es gibt sie als

  • Fahrerkarten,
  • Unternehmenskarten,
  • Werkstattkarten und
  • Kontrollkarten. 

Ausgabestellen für Chipkarten

Die Fahrerkarten erhalten Fahrerinnen und Fahrer bei der für ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle. Für die Ausgabe der Unternehmenskarten und der Werkstattkarten sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Karten können Unternehmen und Werkstätten einfach, schnell und kostengünstig online bestellen. Binnen weniger Tage stehen die personalisierten Chipkarten zur Verfügung. 

Voraussetzungen für Unternehmen

Unternehmen, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, sind antragsberechtigt für die Unternehmenskarte. Unternehmenskarten werden auf das Unternehmen ausgestellt. Ein Unternehmen kann mehrere Unternehmenskarten erhalten.

Erneuerung und Ersatz der Unternehmenskarte

Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt fünf Jahre. Unternehmen können eine Erneuerung frühestens sechs Monate vor dem Ende der Gültigkeitsdauer der Karte beantragen.

Ist die Unternehmenskarte beschädigt oder fehlerhaft, können Unternehmen eine Ersatzkarte beantragen. Sie müssen dann die defekte Karte zurückgeben. Im Falle eines Diebstahls müssen sie eine Diebstahlsanzeige vorlegen. Erst danach können sie eine Ersatzkarte beantragen.

Voraussetzungen für Werkstätten

Es können nur Werkstätten die Werkstattkarte erhalten, die die Voraussetzungen des § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Zu den Voraussetzungen gehört es zum Beispiel, dass die Werkstatt eine Fachkraft beschäftigt, die die Prüfungen der Kontrollgeräte durchführt. Außerdem muss die Werkstatt über die notwendigen, dem Stand der Technik entsprechenden Prüfgeräte und sonstigen Einrichtungen und Ausstattungen verfügen.

Erneuerung und Ersatz der Werkstattkarte

Die Gültigkeit der Werkstattkarte beträgt ein Jahr. Frühestens einen Monat bevor die Karte abgelaufen ist, darf die Werkstatt eine neue Karte beantragen.

Bei Diebstahl, Verlust oder bei Beschädigung und Fehlfunktion der Karte kann die Werkstatt eine Ersatzkarte beantragen. Das Gültigkeitsende der Ersatzkarte entspricht dem der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.

Nachweispflicht für geleistete Arbeitszeit

Fahrerinnen und Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr lenken. Diese Nachweise müssen die Fahrerinnen und Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorlegen können.

Allgemeine Informationen zur 

  • persönlichen Fahrerkarte

Mit ihrer persönlichen Fahrerkarte meldet sich die Fahrerinnen bzw. Fahrer an dem Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität der Fahrerin bzw. des Fahrers sowie Informationen zu

  • Lenkzeiten,
  • Arbeitszeiten,
  • Bereitschaftszeiten und
  • Pausenzeiten. 
     
  • Unternehmenskarte

Unternehmenskarten ermöglichen es Unternehmen, im Kontrollgerät gespeicherte Daten anzuzeigen, herzunterzuladen und auszudrucken. Mit diesen Informationen können die Betriebe ihren Fuhrpark disponieren und kontrollieren.

  • Werkstattkarte

Werkstattkarten erlauben autorisierten Werkstätten, die Kontrollgeräte zu prüfen und zu reparieren. Mit den Werkstattkarten kalibrieren und programmieren Werkstätten die Geräte.

  • Kontrollkarte

Die Kontrollkarte ermöglicht es den zuständigen Behörden, wie beispielsweise der Polizei, auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Dafür liest das Kontrollpersonal die gespeicherten Daten des Fahrpersonals mit der Karte aus. Unter anderem können so die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einschließlich der Unterbrechungen festgestellt werden. Das Kontrollpersonal kann anhand der Daten auch prüfen, ob das Fahrpersonal allein oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist.

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