
Krebserzeugende Gefahrstoffe
Berufsbedingte Krebserkrankungen sind die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle in Deutschland. An diesen sterben jährlich mehr als 1.500 Menschen. Die Mehrzahl dieser tödlich verlaufenden Erkrankungen entsteht durch die Einwirkung von krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch Asbest. Die Auswirkungen zeigen sich oft erst Jahre später. Ziel des Arbeitsschutzes ist es daher, das Risiko durch krebserzeugende Gefahrstoffe soweit es geht zu verringern.
Berufskrankheiten häufig auf Arbeit mit Gefahrstoffen zurückzuführen
Ungefähr ein Drittel der anerkannten Berufserkrankungen lässt sich auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückführen. Die Mehrzahl aller tödlich verlaufenden Berufskrankheiten basieren auf Krebserkrankungen durch Gefahrstoffexpositionen. Diese Zahlen gilt es stetig zu verringern. So finden immer wieder Kampagnen und Aktionen zu diesem Thema auf nationaler, aber auch internationaler Ebene zur Unterstützung für die Praxis statt.
Programm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ der GDA
Aktuell widmet sich die 3. Periode der Deutschen Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie (GDA) mit dem Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ diesem Thema. Im GDA-Portal finden sich zahlreiche Hilfestellungen für alle Akteure im Bereich Arbeitsschutz, unter anderem auch der Gefahrstoff-Check. Dieser hilft bei der ersten Ermittlung im Betrieb vor Ort. Ferner ist geplant eine Best-Practice-Datenbank aufzubauen. Hier werden sichere Lösungen beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen aufgeführt.
EU-Kampagne „Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) informierte in Ihrer Kampagne „Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ 2018-2019 umfänglich zu diesem Thema. Das Ziel der Kampagne war es, für die Thematik zu sensibilisieren und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen voranzutreiben. Anschauliche Praxislösungen finden sich auf den Seiten der „Roadmap on Carcinogens“. Hier können auch innovative Praxislösungen eingebracht werden.
Krebserzeugende Gefahrstoffe
Besondere Stoffeigenschaften rufen besonders zu berücksichtigende Gefährdungen hervor. Bei krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher zusätzliche Maßnahmen umzusetzen. Hier reichen in der Regel die allgemeinen Schutzmaßnahmen wie Organisation- und Hygienemaßnahmen, freie Lüftung sowie sachgerechte Lagerung und Entsorgung nicht aus.
Die Gefährdungsbeurteilung wird häufig zusätzlich erschwert, da nicht alle Gefahrstoffe am Arbeitsplatz gekennzeichnet sind. In einigen Fällen werden krebserzeugende Gefahrstoffe erst bei der Tätigkeit freigesetzt bzw. entstehen erst dort. Hierzu zählen vorwiegend Stäube, die bei bearbeitenden Arbeitsverfahren entstehen wie zum Beispiel Quarzstaub, Hartholzstäube, Asbest, Nickel-, Cadmium-, Cobalt- und Berylliumstaub sowie Faserstaub künstlicher Mineralfasern. Andere typische krebserzeugende Gefahrstoffe sind zum Beispiel Chrom(VI)-Verbindungen, Benzol, PAK, Formaldehyd, Ethylenoxid sowie Zytostatika.
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Forderungen aus der Gefahrstoffverordnung. Während die am Arbeitsplatz einzuhaltenden Grenzwerte für diverse Gefahrstoffe in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (AGW) festgelegt sind, gibt es für den Umgang mit krebserzeugenden Stoffen in der Regel keine Wirkungsschwelle. Das bedeutet, dass es keine Konzentration gibt, bei der der Stoff als völlig unbedenklich angesehen werden kann. Für solche Stoffe wird in der Regel kein AGW festgelegt. Um einen sicheren Umgang dennoch zu gewährleisten, entwickelte der Ausschuss für Gefahrstoffe das „Risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (TRGS 910).
Aktualisiertes Verzeichnis über betroffene Beschäftigte
Können Gefährdungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen nicht ausgeschlossen werden, sind betroffene Beschäftigte durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber in einem Verzeichnis zu führen (§ 14 Gefahrstoffverordnung). Konkrete Kriterien, wann dieses Verzeichnis zu führen ist, finden sich in der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“.
Die Zentrale Expositionsdatenbank
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet als Dokumentationshilfe die „Zentrale Expositionsdatenbank – ZED“ an. Hier erhalten Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber weitere Unterstützung.
Krebserzeugende Gefahrstoffe weitere Informationen
- GDA Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
- GDA-Portal Krebs am Arbeitsplatz
- GDA-Gefahrstoff-Check
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Aktionsprogramm „Staubminimierung beim Bauen“ des BMAS
- GDA Leitlinie Staubminimierung beim Bauen
- Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschuss für Gefahrstoffe
- LASI Veröffentlichung 55 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“
- IFA Praxishilfe: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden Stoffen
- Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
- EU Kampagne - Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben
- Roadmap on Carcinogens
- IFA Übersicht Messstellen für Gefahrstoffe
- Datenbank akkreditierter Stellen