Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Physikalische Belastungen

Eine Lagerhalle mit vielen Holzbrettern, dazwischen verschwommen eine Person mit Sicherheitskleidung

Physikalische Belastungen

Heben und Tragen

Das Heben und Tragen schwerer Lasten durch menschliche Kraft, Ziehen und Schieben, Ausführen repetitiver manueller Tätigkeiten sowie Arbeiten in Zwangshaltungen sind Tätigkeiten mit wesentlich erhöhter körperlicher Belastung. So sind beispielsweise Be- und Entladearbeiten beim Gütertransport, die Metallbearbeitung, die Kranken- und Altenpflege oder die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft regelmäßig mit schwerem Heben und Tragen in ungünstigen Körperhaltungen verbunden. 

Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

Die Belastung des Muskel- und Skelettsystems entsteht nicht ausschließlich durch das Gewicht der Last. Bedeutende mitwirkende Faktoren sind auch Dauer und Häufigkeit der Einwirkung wie auch die Körperhaltung und die Ausführungsbedingungen.

Die Leitmerkmalmethode 

Im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 2 Abs. 2 Lastenhandhabungsverordnung in Verbindung mit § 5 Arbeitsschutzgesetz das zentrale Element, um belastende Tätigkeiten und ungünstige Körperhaltungen zu ermitteln. Mit Hilfe der Leitmerkmalmethode können die oben genannten Belastungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern objektiviert werden. Dabei werden bestimmte Merkmale wie z. B. die Art der Tätigkeit, die Arbeitsumgebung und die Belastungsfaktoren analysiert und beurteilt. Auf Basis dieser Beurteilung können dann gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz eingeleitet werden.

Gestaltung der Arbeitsplätze und verhaltensspezifische Maßnahmen

Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Maßnahmen umsetzen. Hier können die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt geeignete Maßnahmen empfehlen. Diese zielen dabei sowohl auf die Gestaltung der Arbeitsplätze durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber als auch auf verhaltensspezifische Maßnahmen für die Beschäftigten ab. Mögliche Maßnahmen bestehen beispielsweise darin

  • technische Arbeitsmittel zu optimieren, 
  • neue Arbeitsverfahren einzuführen, 
  • die Beschäftigten zu unterweisen oder  
  • Schulungen zu rückengerechtem Heben und Tragen oder zu Ziehen und Schieben von Lasten durchzuführen. 

Präventiv denken und handeln

Für einen systematischen, präventiven Arbeitsschutz sollen die bestehenden Erkenntnisse bereits bei dem Umbau oder der Planung von neuen Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten eingebracht werden.

Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

Der Lastenhandhabung wird aktuell eine große arbeitsschutzpolitische Bedeutung beigemessen. So hat die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) die Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich als Ziel eines aktuellen Arbeitsprogramms formuliert.

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