Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Betriebliche Prävention

sitzende Frau mit Klemmbrett und Kugelschreiber, ihr gegenüber ein Mann, mit dem sie sich unterhält

Betriebliche Prävention

Prävention in der Arbeitswelt

In der „Betrieblichen Prävention“ werden gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen hergestellt, erhalten und gefördert. Dies geschieht je nach Zeitpunkt der Maßnahme in drei Phasen.

Die drei Phasen der betrieblichen Prävention

1. Vor Auftreten einer Krankheit oder einer Gesundheitsgefährdung: Primärprävention

  • Ziel: mögliche Ursachen bekämpfen und möglichst vermeiden
  • Beispiele für Maßnahmen: Unfallverhütung, Stressbewältigung, Aufbau von Gesundheitskompetenz, Impfungen

2. Zu Krankheitsbeginn: Sekundärprävention

  • Ziel: Früherkennung einer Erkrankung, um deren Fortschreiten einzudämmen
  • Beispiele für Maßnahmen: Vermeidung von Risikofaktoren, Screenings (z. B. zur Krebsvorsorge), Betriebliche Sozial- und Suchtberatung

3. Nach überstandener Krankheit oder bei fortgeschrittener Krankheit: Tertiärprävention

  • Ziel: Rehabilitation und Wiederherstellung von Gesundheit
  • Beispiele für Maßnahmen: Erhaltung der Arbeitspotenziale durch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Unterschieden wird darüber hinaus zwischen verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen

VerhältnispräventionVerhaltensprävention
Arbeitsbedingungen und -verhältnisse im FokusIndividuelles Verhalten der Einzelnen
Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz:­ z. B. ergonomischer Arbeitsplatz, ArbeitszeitgestaltungMaßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten: z. B. Vermeidung von Risiken durch falsche Ernährung, Bewegungsmangel oder Rauchen
Zwei Illustrationen, links ein Schreibtischarbeitsplatz, rechts zwei Menschen, die sich über Bewegung und Ernährung austauschen

Präventionsgesetz und Landesrahmenvereinbarung Rechtliche Grundlagen

Präventionsgesetz: gesetzliche Grundlage für die Betriebliche Prävention

Zur Förderung der Gesundheit trat am 25. Juli 2015 das Präventionsgesetz auf Bundesebene in Kraft. Damit gab es zum ersten Mal eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger festlegte. Die Hauptziele des Gesetzes sind, die Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung zu steigern und das Handeln der verschiedenen Beteiligten besser zu koordinieren.
Das Präventionsgesetz bildet die gemeinsame Grundlage, aus der sich länderspezifische Vereinbarungen zur Prävention und Gesundheitsförderung ergeben.

Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen legt Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen

Die nordrhein-westfälische Landesrahmenvereinbarung (LRV NRW) wurde am 26. August 2016 von den Krankenkassen, den Trägern der Renten- und Unfallversicherung und dem Land Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.

Sie bildet die Handlungsgrundlage, um die in der Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) erklärten Ziele zur Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten im Rahmen des Präventionsgesetzes, auch unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in Nordrhein-Westfalen, umzusetzen.

Besonderes Merkmal der LRV NRW hinsichtlich der Lebenswelt Betrieb, ist die Fokussierung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die für die nordrhein-westfälische Wirtschaftsstruktur prägend sind. Ziel ist die Stärkung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Faktoren in Betrieben in Nordrhein-Westfalen.

Betriebliche Gesundheitsförderung Ergänzung zur betrieblichen Prävention

Gesundheit wird dann bestmöglich erhalten und gefördert, wenn die verhältnispräventiven Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit den eher verhaltenspräventiven Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) (SGB V) komplementär verzahnt werden. Betriebliche Gesundheitsförderung (SGB V) ist als komplementärer Strang zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu betrachten und stellt einen ergänzenden Bereich in der Betrieblichen Prävention dar. Neben dem Schutz vor Gefährdungen steht bei BGF-Maßnahmen insbesondere die Identifizierung und Ausschöpfung von Potenzialen und gesundheitlichen Ressourcen im Vordergrund.

Zur Förderung von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) in KMUs wurde eine BGF-Koordinierungsstelle eingerichtet, um Betrieben insbesondere den Weg zu Ansprechpersonen und Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich BGF zu erleichtern. Sie unterstützt und begleitet interessierte Unternehmen u. a. mit einer kostenlosen Erstberatung.

Betriebliche Gesundheitsförderung ist in Deutschland noch viel zu wenig verbreitet. Ziel des Netzwerkes ist es, die Kooperation zwischen allen nationalen Präventionsakteurinnen und -akteuren zu verbessern.

Deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung

Ein weiteres Gremium zur Stärkung von Prävention in Lebenswelten ist die Landesinitiative Gesundheitsförderung und Prävention (LGP). Mit der LGP wird ein ressortübergreifendes und interdisziplinäres Handeln gefördert, Kooperationsstrukturen werden geschaffen sowie relevante Gesundheitsakteure in Nordrhein-Westfalen vernetzt. Die inhaltliche Arbeit erfolgt anhand von Schwerpunktthemen. So legte die Lenkungsgruppe der LGP unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 2019 einen ersten inhaltlichen Schwerpunkt auf das Thema „Seelische Gesundheit“. In der Landesinitiative beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Mittlere Lebensphase“, bei der neben der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung auch die Sozialpartner unter Federführung des LIA mitarbeiten, mit Fragen der „Seelischen Gesundheit zum Erhalt der Arbeits- bzw. Beschäftigungsfähigkeit“. Der gemeinsam entwickelte Präventionswegweiser NRW – Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz soll Beschäftigte darin unterstützen, ihre psychischen Belastungen und Beanspruchungen zu reduzieren. Mit rund 260 Einträgen bietet die Datenbank ein breites Spektrum an Präventions- und Unterstützungsangeboten zum Thema „seelische Gesundheit am Arbeitsplatz“. Ab 2025 steht das neue Thema „Bewegungsförderung mit dem Schwerpunkt auf Alltagsbewegung“ im Fokus der LGP.