Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Prävention in der Arbeitswelt
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) richtet sich gleichermaßen an den Betrieb als Organisation als auch an Beschäftigte. Damit setzt BGM sowohl auf der verhältnispräventiven, organisationalen Ebene als auch auf der individuellen, verhaltenspräventiven Ebene der Beschäftigten an. Mithilfe einer systematischen Gestaltung und Entwicklung von Strukturen und Prozessen soll ein gesundheitsförderliches Unternehmen aufgebaut werden.
Die Umsetzung von BGM ist eine freiwillige Aufgabe und unternehmerische Entscheidung, die nicht auf einer gesetzlichen Grundlage basiert. Der Arbeitsschutz als Grundlage des BGM zur Sicherstellung menschengerechter Arbeitsgestaltung ist, neben der Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), gesetzliche Aufgabe und von den Unternehmen gesetzeskonform umzusetzen. Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) als weiterem Teil des BGM wird durch Sozialversicherungsträger wie der Gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 20 SGB V gefördert und ist ebenso eine freiwillige Aufgabe der Unternehmen.
Eine gute Arbeitsschutzorganisation dient der Vermeidung von arbeitsbedingten Unfällen sowie Krankheiten und bildet die Grundlage für den Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Dazu zählt u. a. die Gefährdungsbeurteilung, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Betriebliche Wiedereingliederungsmaßnahmen unterstützen Beschäftigte und Unternehmen nach längerer Krankheit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Ziel ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Vermeidung von erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Das Angebot des BEM ist allen Beschäftigten zu machen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt fehlen. Die Teilnahme an einer BEM-Maßnahme ist für die Betroffenen freiwillig und bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Mitwirkung.
Gemeinsam mit der oder dem Betroffenen wird ein Wiedereingliederungsplan erarbeitet. Folgende betriebliche Akteure bzw. Expertinnen und Experten sollten eingebunden werden:
- Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder BEM-Beauftragte bzw. BEM-Beauftragter
- Personalvertretung
- Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt
- ggf. Schwerbehindertenvertretung
Mögliche Maßnahmen sind u. a.
- eine stufenweise Wiedereingliederung
(stundenweises Heranführen an die volle Arbeitsbelastung) - die Umgestaltung des Arbeitsplatzes durch unterstützende Arbeitsmittel
(z. B. Stehpult, höhenverstellbarer Tisch, Hebehilfen) - ein Aufgaben- und Tätigkeitswechsel
Renten- oder Unfallversicherungsträger sind hilfreiche Ansprechpartner. Als Rehabilitationsträger können sie den Eingliederungsprozess begleiten und unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Formulare und Musterschreiben an und beantwortet weitere Fragen zum Thema BEM.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind vielfältig. Sie können sich u. a. auf die Bereiche Bewegung, Arbeitszeitgestaltung, Ergonomie oder Personalentwicklung beziehen.
Vielleicht sind Sie in einigen Bereichen schon (unbewusst) aktiv:
- Bieten Sie Betriebssport oder freiwillige Vorsorgeangebote (z.B. Grippeschutzimpfung) an?
- Stellen Sie in Ihrem Betrieb hin und wieder frisches Obst bereit?
- Beteiligen Sie Ihre Beschäftigten an der Arbeitszeitgestaltung und Urlaubsplanung?
Wenn Sie eine der Fragen mit ja beantwortet haben, betreiben Sie bereits Betriebliche Gesundheitsförderung.
Oft haben solche Einzelmaßnahmen jedoch nicht den gewünschten positiven Effekt. Das liegt häufig daran, dass den Beschäftigten der Sinn und Zweck der Maßnahmen nicht klar ist und ihre individuellen Bedürfnisse bei der Maßnahmenplanung nicht berücksichtigt werden. Dann nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angebote nicht im gewünschten Grad in Anspruch. Um das zu vermeiden, lohnt ein Blick in den LIA.tipp - Wie gelingt betriebliche Gesundheitsförderung für vielfältige Belegschaften? Bewusstsein schaffen und Maßnahmen mit Erfolg umsetzen.
Die einzelnen Aktionen zählt man zur Betrieblichen Gesundheitsförderung. Spielen Gesundheitsaspekte bei betrieblichen Planungen und Entscheidungen, z. B. bei der Anschaffung von Maschinen oder der Gestaltung der Arbeitszeit eine entscheidende Rolle, spricht man von BGM.
Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) beantwortet Fragen zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung und hat Praxisbeispiele sowie Kontaktdaten der einzelnen Krankenkassen parat.
Vorteile von BGM für Betriebe
Die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen wirkt sich insgesamt vorteilhaft auf die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes aus. Der Fokus „Gesundheit im Betrieb“ kann einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -gewinnung leisten.
- Vermeidung von Arbeitsausfällen durch Unfälle oder Krankheit
- Verbesserung von Gesundheit und Zufriedenheit
- geringere Fluktuation
- Anreiz bei der Anwerbung von Fachkräften
- höhere Motivation der Beschäftigten durch Möglichkeit der Mitgestaltung des eigenen Arbeitsplatzes
- Stärkung von Teamgeist und Zusammenarbeit
- höhere individuelle Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Produktivität
- weniger Störungen und Unterbrechungen
- Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen
- positives Unternehmensimage
Beim Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über die aktuelle betriebliche Situation zu verschaffen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung können erste Anhaltspunkte liefern.
Vielfalt (Diversity) im Betrieb Potenziale erkennen und nutzen
Der Altersdurchschnitt von Beschäftigten ist in Deutschland in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen hat ebenso zugenommen wie die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund und die Zahl der berufstätigen Menschen mit einer Behinderung bzw. körperlichen Beeinträchtigung. Im Berufsalltag arbeiten Menschen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, verschiedenen Sprachniveaus, unterschiedlichen Arbeitsmethoden und fachlichen Qualifikationen und Aufgabengebieten zusammen. Sie unterscheiden sich in ihren persönlichen Zielen und Lebenseinstellungen, ihren außerberuflichen Verpflichtungen oder ihren eingeschlagenen Berufslaufbahnen.
Mit Blick auf die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit stellt diese vielfältige Zielgruppe die handelnden Akteure zunächst vor neue Herausforderungen. Beschäftigte haben unterschiedliche gesundheitliche Voraussetzungen und Bedürfnisse, möglicherweise einen ungleichen Zugang zu den Strukturen im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder einen divergierenden Kenntnisstand über die Arbeitsschutzkultur oder Arbeitsschutzrechte und -pflichten in Deutschland. Letzteres kann beispielsweise auf Beschäftigte zutreffen, die erst vor wenigen Jahren nach Deutschland zugewandert sind.
Um die Beschäftigungsfähigkeit aller Erwerbstätigen zu fördern und langfristig zu erhalten, gilt es die Verschiedenheit der Belegschaft aktiv wahrzunehmen und miteinzubeziehen. Grundsätzlich müssen verstärkt diejenigen Zielgruppen berücksichtigt werden, die im Betrieb per se nicht oder nur schwer erreicht werden, z. B. aufgrund kultureller Barrieren, z. B. Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Zusätzlich gilt es soziale Aspekte zu berücksichtigen und besonders vulnerable Gruppen mit gezielten Präventionsangeboten zu versorgen.