Produktsicherheit
Menschen kommen täglich mit unzähligen Produkten in Berührung. Daher ist es wichtig, dass diese sicher und vertrauenswürdig sind. Maßnahmen der Produktsicherheit sollen sicherzustellen, dass Produkte keine Gefahr für die Verwendenden darstellen.
Produktsicherheit betrifft jeden
Jedes Jahr werden zahlreiche Produkte auf den Markt gebracht, von Maschinen über Spielzeuge bis hin zu Elektronik- und Haushaltsgeräten. Diese Produkte sollen das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern und ihren Bedürfnissen entsprechen. Dabei vertrauen die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf, dass die Produkte sicher und frei von Gefahren sind. Die Sicherheit dieser Produkte zu gewährleisten, trägt wesentlich dazu bei, Verletzungen, Krankheiten oder sogar Todesfälle im privaten oder gewerblichen Umgang mit Produkten zu verhindern.
Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
Wer in Deutschland bzw. der Europäischen Union (EU) Produkte auf den Markt bringen will, muss sicherstellen, dass diese den produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen und die in der jeweiligen Vorschrift festgelegten sicherheitstechnischen und formalen Vorgaben erfüllen. Die Pflicht zur Umsetzung dieser Anforderungen liegt beim Hersteller, Importeur, Händler oder Aussteller.
Bezirksregierungen prüfen und überwachen…
Die Umsetzung der produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Regelungen für Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, elektrische Geräte, Spielzeuge oder auch normale Verbraucherprodukte kontrolliert in Nordrhein-Westfalen die Fachaufgabe Produktsicherheit der Arbeitsschutzverwaltung. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Arbeits- und Verbraucherschutz.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere gesetzliche Vorgaben für Produkte wie zum Beispiel aus dem Abfall-, Umwelt-, Bau- oder Medizinrecht, die von anderen Marktüberwachungsbehörden überwacht werden.
Die Überwachungsaufgabe der produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Regelungen nehmen das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA NRW) und die fünf Bezirksregierungen wahr. Sie prüfen stichprobenartig, auf Grund von Beschwerden bzw. aktuellen Geschehnissen oder im Rahmen von Schwerpunkaktionen, ob die betreffenden Produkte die Sicherheit oder Gesundheit gefährden und ob sie die formalen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Außerdem führt das LIA NRW Schwerpunktüberwachungsaktionen für mehr Sicherheit im Bereich des Onlinehandels durch, um die Sicherheit beim Onlineshopping weiter zu stärken.
…unterstützt durch die Geräteuntersuchungsstelle des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen
Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) unterstützt die Bezirksregierungen bei dieser Aufgabe. Die Geräteuntersuchungsstelle des Landesinstituts prüft Produkte, bei denen ein Verdacht auf sicherheitstechnische Mängel besteht.
Das Schnellwarnsystem Safety Gate
Das europaweite Schnellwarnsystem Safety Gate der EU informiert über gefährliche Non-Food-Produkte. Warnungen der Marktüberwachungsbehörden werden hier veröffentlicht.
Produktsicherheit Rechtliche Grundlagen
- Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020
- Marktüberwachungsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz
- Verordnung über elektrische Betriebsmittel
- Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
- Verordnung über einfache Druckbehälter
- Maschinenverordnung
- Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder
- Explosionsschutzprodukteverordnung
- Aufzugsverordnung
- Aerosolpackungsverordnung
- Druckgeräteverordnung
- Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
- PSA-Durchführungsgesetz
- Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
- Gasgerätedurchführungsgesetz
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit