
Abgrenzung der Produktsicherheit zu anderen Marktüberwachungsthemen
Produktsicherheit
Neben der Produktsicherheit der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen unterliegen auch andere Themenbereiche der Marktüberwachung. Diese Aufgaben übernehmen verschiedene Marktüberwachungsbehörden.
Weitere Bereiche der Marktüberwachung
Neben den produktsicherheitsrelevanten technischen Anforderungen gibt es weitere spezielle oder umweltrelevante Vorgaben an besondere Produkte oder Produktgruppen, beispielsweise bei chemischen Produkten. In vielen dieser Fälle gelten spezielle Rechtsgrundlagen. Je nach fachlichem Schwerpunkt sind dann andere Arbeitsbereiche oder Marktüberwachungsbehörden zuständig.
Beispiele dafür sind:
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG)
Produktgruppen
Bereitstellung und Entsorgung von Akkumulatoren, Batterien und Elektronikgeräten
Zuständigkeit
Kommunale Ordnungsbehörden
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Produktgruppen
zum Beispiel Lebensmittel, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, wie zum Beispiel Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren und Scherzartikel, Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder, Reinigungs- und Pflegemittel
Zuständigkeit
Lebensmittelüberwachungsämter
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
REACH-VO, CLP-VO, F-Gase-VO
Produktgruppen
zum Beispiel gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung von chemischen Produkten
Zuständigkeit
Arbeitsschutzverwaltung NRW:
Bezirksregierungen
Dezernate 56
Kommunale Ordnungsbehörden
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)
Produktgruppen
Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann, wie zum Beispiel Mobiltelefone oder Funkanlagen
Zuständigkeit
Bundesnetzagentur
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
Produktgruppen
Gegenstände, deren Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflusst, wie zum Beispiel Computermonitore, Fenster, Dämmmaterial, Elektrohaushaltsgeräte
Zuständigkeit
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Produktgruppen
Produktsicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im öffentlichen Straßenverkehr, zum Beispiel PKW, E-Scooter
Zuständigkeit
Kraftfahrt-Bundesamt
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Funkanlagengesetz (FuAG)
Zuständigkeit
Bundesnetzagentur
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Bauprodukteverordnung (BauPVO)
Produktgruppen
Produkt oder Bausatz, der dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut wird und zu dem eine harmonisierte Norm besteht, wie zum Beispiel Wärmedämmwolle, Beton, Rauchmelder
Zuständigkeit
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 35
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Medizinproduktegesetz (MPG)
Produktgruppen
Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, wie zum Beispiel Sehhilfen, OP-Masken, Verbandstoffe oder Implantate
Zuständigkeit
Bezirksregierungen
Dezernate 24
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)
Produktgruppen
zum Beispiel CO2-Gaskartuschen
Zuständigkeit
Arbeitsschutzverwaltung NRW:
Bezirksregierungen Dezernate 56
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Sprengstoffgesetz (SprengG)
Produktgruppen
Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände
Zuständigkeit
Arbeitsschutzverwaltung NRW:
Bezirksregierungen Dezernate 56
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
Produktgruppen
zum Beispiel E-Zigaretten, Liquids, Zigaretten
Zuständigkeit
Lebensmittelüberwachungsämter
Rechtliche Grundlagen (unter anderem)
Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
Produktgruppen
zum Beispiel Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern, Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen
Zuständigkeit
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
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