Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Abgrenzung der Produktsicherheit zu anderen Marktüberwachungsthemen

Auf einer Fläche von weißen Puzzlestücken, steht ein einzige Stück hochkant und darunter ist ein roter Untergrund zu sehen.

Abgrenzung der Produktsicherheit zu anderen Marktüberwachungsthemen

Produktsicherheit

Neben der Produktsicherheit der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen unterliegen auch andere Themenbereiche der Marktüberwachung. Diese Aufgaben übernehmen verschiedene Marktüberwachungsbehörden.

Weitere Bereiche der Marktüberwachung 

Neben den produktsicherheitsrelevanten technischen Anforderungen gibt es weitere spezielle oder umweltrelevante Vorgaben an besondere Produkte oder Produktgruppen, beispielsweise bei chemischen Produkten. In vielen dieser Fälle gelten spezielle Rechtsgrundlagen. Je nach fachlichem Schwerpunkt sind dann andere Arbeitsbereiche oder Marktüberwachungsbehörden zuständig.

Beispiele dafür sind:

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG)

Produktgruppen

Bereitstellung und Entsorgung von Akkumulatoren, Batterien und Elektronikgeräten

Zuständigkeit

Kommunale Ordnungsbehörden

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Produktgruppen

zum Beispiel Lebensmittel, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, wie zum Beispiel Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren und Scherzartikel, Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder, Reinigungs- und Pflegemittel

Zuständigkeit

Lebensmittelüberwachungsämter

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

REACH-VO, CLP-VO, F-Gase-VO

Produktgruppen

zum Beispiel gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung von chemischen Produkten

Zuständigkeit

Arbeitsschutzverwaltung NRW: 
Bezirksregierungen
Dezernate 56

Kommunale Ordnungsbehörden

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)

Produktgruppen

Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann, wie zum Beispiel Mobiltelefone oder Funkanlagen

Zuständigkeit

Bundesnetzagentur

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)

Produktgruppen

Gegenstände, deren Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflusst, wie zum Beispiel Computermonitore, Fenster, Dämmmaterial, Elektrohaushaltsgeräte

Zuständigkeit

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Straßenverkehrsgesetz (StVG), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Produktgruppen

Produktsicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im öffentlichen Straßenverkehr, zum Beispiel PKW, E-Scooter

Zuständigkeit

Kraftfahrt-Bundesamt

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Funkanlagengesetz (FuAG)

Zuständigkeit

Bundesnetzagentur

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Bauprodukteverordnung (BauPVO)

Produktgruppen

Produkt oder Bausatz, der dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut wird und zu dem eine harmonisierte Norm besteht, wie zum Beispiel Wärmedämmwolle, Beton, Rauchmelder

Zuständigkeit

Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 35

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Medizinproduktegesetz (MPG)

Produktgruppen

Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, wie zum Beispiel Sehhilfen, OP-Masken, Verbandstoffe oder Implantate

Zuständigkeit

Bezirksregierungen 
Dezernate 24

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)

Produktgruppen

zum Beispiel CO2-Gaskartuschen

Zuständigkeit

Arbeitsschutzverwaltung NRW: 
Bezirksregierungen Dezernate 56

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Sprengstoffgesetz (SprengG)

Produktgruppen

Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände

Zuständigkeit

Arbeitsschutzverwaltung NRW: 
Bezirksregierungen Dezernate 56

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)

Produktgruppen

zum Beispiel E-Zigaretten, Liquids, Zigaretten

Zuständigkeit

Lebensmittelüberwachungsämter

Rechtliche Grundlagen (unter anderem)

Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)

Produktgruppen

zum Beispiel Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern, Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen

Zuständigkeit

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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