Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Aufgaben der Produktsicherheit

Im Hintergrund ist ein Mann mit dunklem Hemd zu sehen, der einen Stift hält. Über dem Bild liegt eine Grafik, die 4 Dokumentenseiten zeigt und ein großes Checkmark, den der Mann im Hintergrund mit seinem Stift zu zeichnen scheint.

Aufgaben der Produktsicherheit

Produktsicherheit

Wer in Deutschland bzw. der Europäischen Union (EU) Produkte auf den Markt bringen will, muss sicherstellen, dass diese den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen und die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Die Aufgabe der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen, gefährliche Produkte ausfindig zu machen und ihre Verbreitung auf dem Markt zu verhindern.

Ziele der Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsrecht zielt darauf ab, in der Europäischen Union

  • den freien Warenverkehr zu gewährleisten,
  • Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und
  • für Verbraucherinnen und Verbraucher ein einheitliches Schutzniveau sicher zu stellen.

Die Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW

Die Arbeitsschutzverwaltung NRW

  • gewährleistet eine effektive Marktüberwachung von offline und online angebotenenProdukten,
  • überprüft Produkte auf dem Markt stichprobenartig bei Händlern, Importeuren und Herstellern,
  • führt gezielte Überwachungsaktionen zu unterschiedlichen Produktgruppen durch,
  • geht Beschwerden über unsichere Produkte nach,
  • prüft in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden Produkte, die auf den Markt der EU importiert werden,
  • kontrolliert Messen und die dort ausgestellten oder zum Kauf angebotenen Produkte und
  • ordnet – soweit erforderlich – Maßnahmen zum Schutz der Verwendenden an, wie zum Beispiel das Nachbessern von fehlerhaften Produkten, die Untersagung des Verkaufs, die Durchführung eines Rückrufs oder das Vernichten von Produkten.

Große Produktbandbreite 

Die Produktsicherheit der Arbeitsschutzverwaltung NRW ist für eine Vielzahl an Produkten zuständig. Zu diesen gehören:

  • Spielzeuge,
  • Elektrogeräte, wie Kaffeemaschinen oder Lampen,
  • persönliche Schutzausrüstungen, wie Sonnenbrillen, Helme oder Atemschutzmasken,
  • Maschinen, wie Bohrmaschinen, Stichsägen oder Pedelecs,
  • Gasgeräte, wie Gasgrills,
  • Sportboote, Wassermotorräder,
  • Aufzüge und
  • Verbraucherprodukte, wie Hammer oder Laserpointer.

Neben der Produktsicherheit der Arbeitsschutzverwaltung NRW gibt es noch weitere Bereiche der Marktüberwachung, die durch verschiedene Behörden wahrgenommen werden: