
Geräteuntersuchungsstelle (GUS)
Produktsicherheit
Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) unterstützt mit der Geräteuntersuchungsstelle die Marktüberwachungsbehörden (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) durch sicherheitstechnische Prüfung von Produkten.
Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung während ihrer gesamten Lebensdauer die Sicherheit und Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden. Deshalb kontrollieren die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen als Marktüberwachungsbehörden regelmäßig Produkte, sowohl im Handel als auch bei Herstellern. Produkte, bei denen der Verdacht auf sicherheitstechnische Mängel besteht, werden zur Prüfung an die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) gegeben.
Unter Wahrung strenger Qualitätskriterien führt die Geräteuntersuchungsstelle des LIA Prüfungen durch. Als Teil der Marktüberwachung steht die GUS den Vollzugsbehörden als fachlich kompetente und neutrale Stelle, die unabhängig sicherheitstechnische Prüfungen und Bewertungen durchführt, zur Verfügung.
Was prüft die GUS?
Der Schwerpunkt der Untersuchungen durch die GUS liegt bei der Prüfung von Elektroartikeln, Spielzeug, Maschinen und persönlicher Schutzausrüstung. Entsprechend breit gefächert ist die Ausstattung. So umfasst das Prüfequipment neben dem Prüfroboter und den für Prüfstellen üblichen, konventionellen Messgeräten u. a. einen Zug-/Druck- sowie einen Hochspannungsprüfstand, einen Röntgenfluoreszenzanalysator, eine Spritzwasseranlage und eine Wärmebildkamera. Anlagen zur Bestimmung der Geschossenergie von Spielzeugwaffen sowie zur Ermittlung der Leistung von Laserpointern runden das Prüfspektrum ab.
Der Prüfroboter der Geräteuntersuchungsstelle
Mit Dauerprüfungen von Geräten wird deren Nutzung über einen Zeitraum von mehreren Jahren simuliert. Zum Einsatz kommt hier insbesondere der frei programmierbare Industrieroboter der Geräteuntersuchungsstelle.Der 679 kg schwere Roboter kann dank einer speziellen „Force-Tourque-control“-Erweiterung mit definierten Kräften und Momenten in beliebiger Wiederholungszahl auf die zu prüfenden Produkte einwirken. Dabei können Traglasten bis zu 60 kg mit einer Geschwindigkeit von maximal 2,5 m/s und mit einer Wiederholungsgenauigkeit kleiner 0,06 mm in allen denkbaren Lagen durch den Prüfraum bewegt werden.
Vom Bügeleisen bis zum Bürostuhl
Das Anwendungsspektrum reicht von Falltests für Bügeleisen über Dauerbelastungsprüfungen von Steckdosen oder Toastern bis hin zu wiederkehrenden Belastungen von Bürodrehstühlen mit definierten Prüflasten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Prüfroboter zeigen, dass eine rein theoretische Berechnung von sicherheitsrelevanten Komponenten eine
Dauerprüfung nicht ersetzen kann und die Notwendigkeit von Testreihen in bestimmten Fällen unumgänglich ist.
Das LIA arbeitet im Arbeitskreis der Geräteuntersuchungsstellen der Länder (AKGL) mit. Der überwiegende Teil der Bundesländer verfügt über eine Geräteuntersuchungsstelle. Diese Stellen arbeiten im AKGL zusammen mit dem Ziel, Prüftiefe und Prüfmöglichkeiten für eine breite Produktpalette zu erhöhen. Des Weiteren dient der AKGL dem Erfahrungsaustausch zwischen den Geräteuntersuchungsstellen der Länder. Seine Vertreter arbeiten mit in Arbeitsgremien wie z. B. Erfahrungsaustauschkreisen der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Der AKGL ist ständiges Arbeitsgremium des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMü) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.