Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Strahlenschutz

Eine Hand hält einen Geigerzähler, im Hintergrund ist verschwommen das Strahlenwarnzeichen zu sehen

Strahlenschutz

Ionisierende Strahlen können Menschen und Umwelt schädigen. Deshalb sind überall dort umfangreiche Schutzmaßnahmen vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu treffen, wo radioaktive Stoffe oder Röntgeneinrichtungen und Beschleuniger in Medizin, Forschung und Technik eingesetzt werden. Vergleichbare Regelungen gelten beim Umgang mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen. So ist zum Beispiel der Schutz vor dem radioaktiven Edelgas Radon ein Thema im Strahlenschutzrecht.

Mit radioaktiven Stoffen sicher umgehen – Röntgen- und Therapieanlagen sicher betreiben

Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen trägt im Rahmen der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren dazu bei, dass die Anwender die Dosisgrenzwerte nicht überschreiten und unnötige Strahlenexpositionen oder Kontaminationen auch unterhalb der Grenzwerte minimieren oder vermeiden. 

Darüber hinaus kontrollieren die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen in den Einrichtungen und Betrieben, die mit radioaktiven Stoffen umgehen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen betreiben, ob die Schutzvorschriften eingehalten werden.

Ärztliche Überwachung durch ermächtigte Ärztinnen und Ärzte

Für einen bestimmten Kreis von beruflich tätigen Personen ist eine ärztliche Überwachung erforderlich. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen dürfen nur durch besonders ermächtigte Ärztinnen und Ärzte erfolgen. In NRW ist das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) für das Ermächtigungsverfahren zuständig.

Schutz vor Radon

Das radioaktive Edelgas Radon entsteht auf natürliche Weise im Boden und kommt überall in der Umgebungsluft vor. Sammelt sich Radon in der Innenraumluft von Gebäuden in hoher Konzentration an, stellt es langfristig ein potenzielles Gesundheitsrisiko dar. Radon kann bei jahrzehntelanger hoher Exposition zur Entstehung von Lungenkrebs führen. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung regeln daher den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen. 

Zentrale Radonstelle Nordrhein-Westfalen

Die Zentrale Radonstelle Nordrhein-Westfalen bietet Informationen und Beratung rund um das Thema Radon auf der Webseite www.radon.nrw.de.

Strahlenschutz besonders wichtig 

Der Strahlenschutz ist vor allem wichtig für 

  • das Personal beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in der Technik, 
  • Eigen- und Fremdpersonal in kerntechnischen Anlagen sowie 
  • im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.

Strahlenschutz Rechtliche Grundlagen

Innerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) gewährleistet ein restriktives Regelwerk, dass die Nutzung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe sicher ist. In Deutschland ist dieses Regelwerk durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung umgesetzt worden. Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Medizinproduktegesetz ergänzen die Regelungen.

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