Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Landessammelstelle

Auf dem Foto erstrecken sich bildfüllend übereinander gestapelte Fässer in der Warnfarbe gelb, die mit dem Strahlenwarnzeichen versehen sind

Landessammelstelle

Die Bezirksregierung Köln entsorgt für das Land Nordrhein-Westfalen radioaktive Abfälle. Sie betreibt dafür die Landessammelstelle NRW in Jülich auf dem Gelände der Forschungszentrum Jülich GmbH.

Radioaktive Abfälle müssen über eine Landessammelstelle entsorgt werden. Die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt die radioaktiven Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen im genehmigten Umgang entstehen, zur Entsorgung entgegen.

Weitere Informationen, Kontaktdaten sowie alle Dokumente und Formulare der Landessammelstelle NRW finden Sie hier.

Die Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung der Landessammelstelle regelt die Anmeldung, Annahme und Abholung der radioaktiven Abfälle. Für bestimmte Abfallsorten, wie zum Beispiel fest/flüssig, brennbar/nicht brennbar, stellt die Landessammelstelle auf Anforderung geeignete Abfallbehälter zur Verfügung.

Die Kostenordnung

Die Kostenordnung enthält die aktuellen Kosten für definierte Abfallsorten. Andere radioaktive Abfälle, zum Beispiel radioaktive Quellen oder Fundsachen, sind Sonderabfälle. Für diese teilt die Landessammelstelle auf Anfrage die jeweils anfallenden Kosten mit.

Begleitschein erforderlich

Radioaktive Abfälle werden durch die Abgabe eines ausgefüllten Begleitscheins zur Entsorgung bei der Landessammelstelle angemeldet. Die Mitarbeitenden der Landessammelstelle helfen, falls gewünscht, den Begleitschein auszufüllen. Der Begleitschein kann als PDF-Datei auf dieser Seite unter Formulare heruntergeladen werden.

Abholtermin innerhalb von vier Wochen

Ist der Begleitschein vollständig ausgefüllt, vereinbart die Landessammelstelle einen Abholtermin mit der oder dem Abliefernden. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen. Sind die Fälle besonders eilig, kann dieser Umstand bei der Terminvergabe berücksichtigt werden. In Absprache mit der Landessammelstelle ist eine Selbstanlieferung möglich, zum Beispiel bei Kleinmengen.

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