
Röntgeneinrichtungen im Mammographie-Screening
Frauen zwischen 50 und 75 Jahren können im Rahmen des bundesweiten Mammographie-Screening-Programms in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) freiwillig an einer Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammakarzinomen) teilnehmen.
Untersuchungen durch zertifizierte Screening-Einheiten
Die Röntgenuntersuchung führen zertifizierte Screening-Einheiten mit Hilfe von digitalen Mammographie-Geräten durch. Diese Screening-Einheiten sind auf die Mammographie spezialisiert und besitzen dafür eine besondere Zulassung. Im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms wird jede Screening-Einheit von mindestens einer bzw. einem Programmverantwortlichen Ärztin bzw. Arzt (PVÄ/PVA) geleitet.
Hohe Qualitätsanforderungen
Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, radiologische Fachkräfte sowie die eingesetzten Geräte in diesen Screening-Einheiten müssen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Verbindung mit den nachfolgend angegebenen Rechtsvorschriften besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen, um die Konstanz der Qualität im Mammographie-Screening sicherzustellen.
- Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen (Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung – BrKrFrühErkV) vom 17. Dezember 2018
- Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening, Anlage 9.2 (Anlage 9.2 BMV-Ärzte)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL) vom 18. Juni 2009, zuletzt geändert am 05. Dezember 2019, in Kraft getreten am 01. Januar 2020
Genehmigung erforderlich
Um ein digitales Mammographie-Gerät zur Früherkennung von Brustkrebs durch das Mammographie-Screening-Programm zu betreiben, ist eine Genehmigung erforderlich (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG). In Nordrhein-Westfalen ist hierfür das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) zuständig.
Wer im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms ein Mammographie-Gerät mit Biopsie-Zusatz zur Durchführung der Abklärung nutzen möchte, muss sich den Betrieb der Biopsie-Einrichtung und der Mammographie-Einrichtung zur Übersichtsaufnahme nach der Vakuumstanzbiopsie ebenfalls genehmigen lassen.
Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte
Darüber hinaus bestellen die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte, Anlage 9.2, für die Durchführung der Abklärungsdiagnostik neben den Programmverantwortlichen Ärztinnen bzw. Ärzten auch ermächtigte Ärztinnen bzw. Ärzte.