Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Gefährliche Güter

An der Seite eines Tanklasters sind diverse chemische Gefahrsymbole angebracht, die das Ganze als Gefahrguttransport ausweisen.

Gefährliche Güter

Transportsicherheit

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes bei einem Transport oder Unfällen Gefahren ausgehen können. Darunter fallen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für

  • die Allgemeinheit,
  • wichtige Gemeingüter und
  • Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Sachen.

Gefährliche Güter

Haarspray, Haushaltsreiniger, Sprühsahne, Brennspiritus oder Lithiumbatterien – alles Gegenstände des alltäglichen Lebens und gefährliche Güter. Bei gefährlichen Gütern handelt es sich um Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung besondere Gefahren entstehen (§ 2 Abs. 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). 

Damit gefährliche Güter sicher an ihr Ziel gelangen, müssen alle mit Gefahrguttransporten befassten Personen Sicherheitsvorschriften, Rechtsverordnungen und Gesetze einhalten.

Die Gefahrgutklassen

Nicht jedes gefährliche Gut ist gleichzeitig auch ein Gefahrstoff. Die gefährlichen Güter sind anhand ihrer Eigenschaften unter Berücksichtigung der Zuordnungskriterien in verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt:

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Airbags, Gurtstraffer, Sprengkapseln, Patronen, Feuerwerkskörper)

Klasse 2.1: Gase (Spraydosen, Feuerzeuge, Schweißgase)

Klasse 2.2: Nicht entzündbare, nicht giftige Gase (Kohlensäure, Argon)

Klasse 2.3: Giftige Gase (Chlorgas)

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (Lösungsmittel, Farben, Klebstifte, Benzin, Parfümerzeugnisse)

Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe (Streichhölzer, Grillanzünder, Schwefel, Feueranzünder, Metallpulver)

Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe (ölhaltige Putzlappen)

Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln (Calcium, Natrium-Batterien)

Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (Wasserstoffperoxid als Bleich- und Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Düngemittel, Nitrate)

Klasse 5.2: Organische Peroxide (Dibenzoylperoxid, Peressigsäure, Härter von Zweikomponentenkleber)

Klasse 6.1: Giftige Stoffe (Kaliumcyanid, phenolhaltige Härter, Pestizide)

Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe (Laborproben, Krankheitserreger, klinische Abfälle)

Klasse 7: Radioaktive Stoffe (Uhren oder elektronische Instrumente, die radioaktive Stoffe enthalten)

Klasse 8: Ätzende Stoffe (Säure, Laugen, Batterien)

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Asbest, umweltgefährdende Stoffe, Lithiumbatterien)

Übersicht der Gefahrgutklassen und Symbole als Tabelle

Kennzeichnung mit Gefahrzettel und UN-Nummer

Gefahrgüter lassen sich anhand der Kennzeichnung mit Gefahrzetteln und der UN-Nummer auf der Verpackung identifizieren. Gefahrzettel sind auf der Spitze stehende Quadrate, die mittels eines Gefahrensymbols über die Art der Gefahr Auskunft geben. Die vierstellige UN- oder auch Stoffnummer ist von den Vereinten Nationen (UN) für alle Gefahrstoffe festgelegt, die gleichzeitig als Gefahrgüter gelten.

Die orangefarbenen Warntafeln

Beispiel einer Warntafel für Benzin. Oranges Schild mit schwarzem Rand und schwarzem Streifen in der Mitte. Im oberen Teil die Nr. 33. Im unteren die Nr. 1203
Beispiel einer orangefarbenen Warntafel für Benzin

Auf allen Gefahrguttransporten sind orangefarbene Warntafeln angebracht. Diese enthalten die Gefahrnummer (obere Zahl) und die UN-Nummer bzw. Stoffnummer (untere Zahl). Die erste Ziffer gibt Hinweise auf die Hauptgefahr des gefährlichen Gutes. Eine doppelte Nennung der Gefahrgutklasse weist auf eine Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Die 33 im Beispiel steht für einen leicht entzündbaren flüssigen Stoff mit einem Flammpunkt unter 23 °C, die UN-Nummer 1203 für das Gefahrgut Benzin. 

Transportmenge entscheidend

Bei dem Transport von gefährlichen Gütern ist auch die Transportmenge relevant. Der Normalverbraucherin bzw. dem Normalverbraucher ist es erlaubt, eine gewisse Menge Kraftstoff zu transportieren. Das damit verbundene Gefahrenpotenzial steigt erheblich bei einem Tankwagen. Daher sind in diesem Fall die weiterführenden Rechtsvorschriften zu beachten.

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