Ferienjob-Regeln: Was Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber wissen müssen
Minister Laumann: Mit dem Ferienjob erste Kontakte in die Arbeitswelt knüpfen
Kellnern, Zeitungen austragen, Regale einräumen: Viele Jugendliche nutzen die Ferienzeit, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern und sammeln so erste Erfahrungen in der Arbeitswelt. Doch wer darf ab wann, wie lange und in welchen Tätigkeiten arbeiten? Das Arbeitsministerium gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten für Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber.
„Ferienjobs sind sowohl für Jugendliche als auch für Betriebe eine Chance: Junge Leute können erste Einblicke in die Arbeitswelt sammeln und ihr Taschengeld aufbessern, Unternehmen geben sie Gelegenheit, mögliche künftige Auszubildende kennenzulernen“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Wichtig ist, dass dieser oft erste Kontakt der jungen Menschen mit der Arbeitswelt sicher und fair verläuft.“