Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Glossar

Nahaufnahme einer altmodischen Schreibmaschinentastatur

Arbeitsschutz von A-Z

Unser Glossar

ArbSchG, StrlSchV, LASI, BA ,... Im Arbeitsschutz wimmelt es von Abkürzungen. In unserem Glossar erfahren Sie, was diese Abkürzungen und weitere zentrale Begriffe aus der Welt des Arbeitsschutz bedeuten. 

A

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu biologischen Arbeitsstoffen.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Fragen der Gefahrstoffverordnung.

Eine systematische Befragung, um den Gesundheitszustand einer Person zu erfahren. Sie wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt oder einer anderen mit der Behandlung betrauten Person durchgeführt, um die aktuellen Beschwerden, die gesundheitliche Vorgeschichte, besondere Anfälligkeit für Erkrankungen, z. B. Allergien, die Lebensumstände und das genetische Risiko der Person zu erfassen.

Umfasst nicht nur die einfachen Berufsbezeichnungen, sondern die genau ausgeübten Tätigkeiten, die Ausgangs-, Zwischen- und Endprodukte sowie auch mögliche Einflüsse aus der Arbeitsumgebung. Dabei kann es ratsam sein, die Belastungen am Arbeitsplatz unter Beteiligung von fachkundigen Personen im Betrieb (z. B. Betriebsärztin, Personalvertretung, Sicherheitsfachkraft) sorgfältig zu ermitteln.

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Arbeitgebenden, Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärztinnen und -ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten. (ASiG, § 11)

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Seine vollständige Bezeichnung lautet: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Das Arbeitszeitgesetz legt unter anderem die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. 

Die Asbestose ist eine Krankheit der Lunge und gehört zu den so genannten Staublungenkrankheiten. Sie entsteht durch eingeatmeten Staub von Asbest.

Von den Expositionsgrenzwerten abgeleitete Werte, die einen gewissen Sicherheitsfaktor beinhalten und direkt durch Messungen am Arbeitsplatz überprüfbar sind.

B

Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Bundes-Immissionsschutzverordnung

Luft, die sich in leeren Zwischenräumen im Gestein oder Erdboden sammelt. Sie stellt die gasförmige Komponente des Bodens dar.

D

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

E

Als Lungenemphysem wird eine irreversible Überblähung der kleinsten luftgefüllten Strukturen (Lungenbläschen, Alveolen) der Lunge bezeichnet.

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

I

Das Internet-supported information and Communication System for the pan-European Market Surveillance of technical products (ICSMS) ist ein Instrument, mit dem Marktüberwachungsbehörden sowie Herstellerinnen und Hersteller, Händlerinnen und Händler und Käuferinnen und Käufer technischer Produkte Informationen im Sinne des Arbeits- und Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs austauschen können.

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Das Projekt 'Innovation und demografischer Wandel im Gaststätten- und Hotelgewerbe' (INDIGHO) gibt Anstöße für alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung und lebenslauforientierte Personalarbeit im Gastgewerbe.

Die "Initiative Neue Qualität der Arbeit" wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen.

L

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Vollständige Bezeichnung: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen.

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

M

Das Mesotheliom ist ein diffus wachsender Tumor, welcher vor allem im Brustfell, dem Herzbeutel und dem Bauchfell vorkommt. Es kann allerdings auch an anderen Stellen auftreten.

Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet ein bewusst oder beabsichtigtes feindseliges Verhalten unter Beschäftigten oder zwischen Vorgesetzten und ihren Beschäftigten. Dabei erfolgen die Angriffe in der Regel von einer oder mehreren Personen systematisch und über einen längeren Zeitraum (man spricht von mindestens drei Monaten). Für die betroffenen Personen „Mobbingopfer“ bedeutet dies, dass sie sich angegriffen, diskriminiert und unterlegen fühlen.

  • Mobbing beschreibt ein Schema von andauernden Intrigen und Schikane
  • Dahinter steckt die Absicht dem Opfer bewusst zu schaden
  • Es gibt kein typisches „Mobbingopfer“ – es kann jeden treffen

Mobbing kann von Kolleginnen und Kollegen, aber auch von Vorgesetzten ausgehen

Es gibt zurzeit keine Rechtsdefinition. Für diese Beschäftigten gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht. Trotzdem bleibt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes in der Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen durchzuführen und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Allerdings haben Beschäftigte eine erhöhte Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht, selbst auf die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsvorschriften zu achten. Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) sowie Betriebs-/Personalräte, Betriebsärztinnen und -ärzte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitgebenden sind die richtigen Ansprechpersonen bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit.

Medizinisch-Technischer Radiologieassistent/Medizinisch-Technische Radiologieassistentin

N

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit und unbefristet ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer oder eine Normalarbeitnehmerin arbeitet zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem er oder sie einen Arbeitsvertrag hat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Normalarbeitsverhältnis sind weiterhin voll in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung integriert.

P

Pausen sind geplante Arbeitsunterbrechungen. Während dieser Unterbrechungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Sie können ihre Pause nach eigenen Vorstellungen verbringen.

Im Projekt 'Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt' (PsyGA) geht es einerseits um die Sensibilisierung von Zielgruppen und die Verbreitung guter Praxisbeispiele und andererseits um die Entwicklung neuer Strategien und Konzepte für kleine Unternehmen.

R

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz.

Von Menschen auszuführende Arbeitstätigkeiten mit einem relativ hohen Wiederholungsgrad.

Die Arbeitnehmenden müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (ArbZG § 5 Ruhezeit).

S

Die Silikose oder „Quarzstaublunge“ wird durch das Einatmen von Feinstaub mit α-Quarz oder einer anderen kristallinen Modifikation des Siliciumdioxids hervorgerufen, die zu einer Lungenfibrose (Erkrankung des Lungengewebes) führt. Sie gehört zu den so genannten Staublungenkrankheiten.

Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbeauftragte

Strahlenschutzverantwortlicher/Strahlenschutzverantwortliche

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine deutsche Verordnung auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz (StrlSchuG)) vom 27.06.2017.

T

Ist gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung definiert. Arbeitgebende richten im Privatbereich der Beschäftigten einen festen Bildschirmarbeitsplatz ein. Wöchentliche Arbeitszeit und genaue Bedingungen sind fest im Arbeitsvertrag oder in einer anderen Vereinbarung festgelegt. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung (hier nur §§ 1,2, 3 und 6 und Anhang 6). Die oder der Arbeitgebende muss eine Unterweisung und eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz zu Hause sicherstellen. Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) sowie Betriebs-/Personalräte, Betriebsärztinnen und -ärzte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitgebenden sind die richtigen Ansprechpersonen bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit.

V

Die Vertrauensarbeitszeit ist flexibles Arbeiten. Die Einführung von Vertrauensarbeitszeitmuss mit dem Betriebsrat abgestimmt sein. Auch in der Vertrauensarbeitszeit sind die Arbeitszeiten über acht Stunden aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufzuzeichnen.