
©goodluz - stock.adobe.com
Gewerbeobersekretärin / Gewerbeobersekretär
Das bringen Sie mit.
Voraussetzungen für den Einstieg in die Laufbahngruppe 1.2
Interessentinnen und Interessenten sollten mindestens über einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügen. Zudem sollten sie
- eine Meisterprüfung im Handwerk im gewerblichen Bereich oder
- eine Industriemeisterprüfung,
- eine Technikerprüfung an einer Fachakademie oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule bestanden haben.
Persönliche Fähigkeiten
- gute kommunikative Kompetenz mit ausgeprägter Entscheidungsfähigkeit und ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
- körperliche Eignung zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst und eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B,
- idealerweise berufliche Erfahrungen in der betrieblichen Praxis und Sicherheit in gängigen MS-Office-Anwendungen,
- ein hohes Maß an Sozialkompetenz und die Bereitschaft zu interdisziplinärer, teamorientierter Arbeitsweise,
- Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen,
- ausgeprägte Kooperationsbereitschaft und persönliche Belastbarkeit,
- Fähigkeit, sich in neue Aufgabenfelder einzuarbeiten, Zusammenhänge zu bewerten und praxisbezogene Lösungen zu erarbeiten sowie
- innovativ und aufgeschlossen gegenüber neuen Aufgabenfeldern.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen hiervon ergeben sich aus § 14 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen.