Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Karriereeinstieg Laufbahngruppe 2.2

Eine Person in einer Jacke mit oranger Warnfarbe und Reflektoren, von der im Bildausschnitt nur die Arme zu sehen sind, hält ein Klemmbrett, auf dem sie Notizen macht.

Regierungsgewerberätin / Regierungsgewerberat

Ihr Karriereeinstieg - Qualifizierung in der Gewerbeaufsicht

Ablauf

Der Einstieg in die Laufbahngruppe 2.2 erfolgt über eine umfangreiche Qualifizierung. Ziel ist die Ausbildung qualifizierter und verantwortungsbewusster Führungskräfte für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Jede Referendarin und jeder Referendar wird einer der fünf Bezirksregierungen zugeordnet, das ist ihre bzw. seine Ausbildungsbehörde. 

Theoretische Lehrgänge

Die theoretische Ausbildung findet sowohl in den Dienststellen der jeweiligen Ausbildungsbehörde als auch im Rahmen von 18 Wochenlehrgängen an einem zentralen Ausbildungsort in Nordrhein-Westfalen statt. Sie trägt neben der Vermittlung der allgemeinen und fachbezogenen theoretischen Kenntnisse dazu bei, die Initiative der Referendarinnen und Referendare zum Eigenstudium zu fördern. Die fachbezogenen Kenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Nordrhein-Westfalen.

Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erforderliches Wissen aus

  • dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht und
  • dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.

Darüber hinaus werden die Referendarinnen und Referendare in weiteren wichtigen Kernkompetenzbereichen geschult

  • Kommunikation,
  • Rhetorik,
  • Gesprächs- und Verhandlungsführung sowie
  • (Mitarbeiter-)Führung

Praktische Ausbildungswochen

Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich vor Ort in einer der fünf Bezirksregierungen. Referendarinnen und Referendaren werden dort die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die sie zur Erfüllung ihrer späteren Tätigkeiten befähigen. Gleichzeitig wird das Verständnis für die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen gefördert. Die Referendarinnen und Referendare lernen, selbständig zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Sie werden mit vielfältigen Aufgaben betraut:

  • Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen,
  • Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art,
  • selbständigen Durchführung von Dienstgeschäften im Innen- und Außendienst,
  • Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
  • Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen
  • Auswertung von Außendienstgeschäften und
  • Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.

Hospitation

Ergänzt wird die theoretische und praktische Ausbildung durch insgesamt dreiwöchige Hospitation in anderen Institutionen des Arbeitsschutzes. Dabei lernen die Referendarinnen und Referendare die Arbeitsweise folgender Institutionen kennen:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA),
  • Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW),
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS),
  • eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Dauer

Die Qualifizierung dauert 24 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 18 Monate verkürzt werden. Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch vier Klausuren, eine Hausarbeit und Beurteilungen der praktischen Ausbildung überprüft. Die Qualifizierung schließt mit einer Staatsprüfung, in Form einer mündlichen Abschlussprüfung inklusive eines Aktenvortrags, ab.

Vergütung

1.733,28 Euro eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags. Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen. (Stand 01.02.2025)