Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Kontrollaktion in der Paketbranche: Teils gravierende Mängel im Arbeitsschutz

Mann überreicht anderem Mann zwei Pakete

Kontrollaktion in der Paketbranche: Teils gravierende Mängel im Arbeitsschutz

Minister Laumann: Zum Schutz der Paketbotinnen und -boten brauchen wir schärfere gesetzliche Vorgaben

Auf Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die staatliche Arbeitsschutzverwaltung von Mai bis August 2025 eine landesweite Kontrollaktion in der Kurier-, Express-, und Paket-(KEP-) Branche durchgeführt. Dabei wurden 57 Subunternehmen von Verteilzentren sowie ein Unternehmen kontrolliert und 225 Paketzustellerinnen und -zusteller befragt. 

24.11.2025

Ergebnis: Bei den kontrollierten Subunternehmen wurden zum Teil gravierende Mängel im Arbeitsschutz festgestellt. Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Branche und unter welchen Rahmenbedingungen die Zustellerinnen und Zusteller bei den Subunternehmen beschäftigt sind. Beteiligt waren insgesamt rund 50 Aufsichtsbeamtinnen und -beamte der Arbeitsschutzverwaltung. 

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