Anlagen und Arbeitsmittel – Sicher betreiben und Gefährdungen vermeiden
Die Betriebs- und Anlagensicherheit umfasst alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, sie reicht von der Dampfkesselanlage eines Großkraftwerks bis zum Druckbehälter für Flüssigkeit. Die bundesweit geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt alle notwendigen Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Grundlagen und Informationen
Rechtliche Grundlage – Die Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Benutzung von Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen und formuliert grundlegende Arbeitsschutzanforderungen. Das Gesetz beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist. Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der „Stand der Technik“ als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.
Überwachungsbedürftige Anlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt auch den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Anlagen mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen oder entzündlichen Flüssigkeiten oder bestimmte Füllanlagen und Rohrleitungen. Prüfungen dieser Anlagen dürfen nur von zugelassenen Überwachungsstellen oder befähigten Personen durchgeführt werden.
Sichere Arbeitsmittel für Beschäftigte
Präventiver Arbeitsschutz setzt bei der Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel an. Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den gesetzlichen Produkt- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dies betrifft u.a. elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte, Maschinen und persönliche Schutzausrüstungen. Sichere Arbeitsmittel sind in der Regel an der CE-Kennzeichnung und bei Maschinen zusätzlich an der Konformitätserklärung zu erkennen. Arbeitsmittel reichen im Sinne des Gesetzes vom Bleistiftspitzer bis zur komplexen Fertigungsanlage.
Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen
Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen auch zur Anlagen- und Betriebssicherheit.
LIA.NRW unterstützt und berät die zuständigen Behörden bei der Durchführung der Betriebssicherheitsverordnung sowie des Produktsicherheitsgesetzes insbesondere im Bereich der Produktsicherheit.
Linktipps
- Anlagen und Betriebssicherheit - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin informiert
- Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35)




