Arbeitsschutz auf Baustellen - Mit Sicherheit bauen
Auf Baustellen ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie an allen anderen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten sind - trotz der mittlerweile sehr hohen technischen Sicherheitsstandards - einem besonders hohen Unfallrisiko ausgesetzt und die Unfälle haben im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen meist erheblich schwerere Folgen. Hauptursachen sind vor allem Planungs- und Organisationsmängel sowie Fehler bei der Bauausführung. Mit der Baustellenverordnung gibt es ein umfassendes modernes Regelwerk, um Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baubereich zu gewährleisten. In besonderer Pflicht steht der Bauherr, er trägt die Gesamtverantwortung nicht nur für das Bauvorhaben, sondern auch für alle Belange des Arbeitschutzes.
Grundlagen und Informationen
Rechtliche Grundlagen – Die Baustellenverordnung
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“, Baustellenverordnung (BaustellV) genannt, verfolgt das Ziel, den Arbeitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen sicherzustellen und zu verbessern. Sie richtet sich an den Bauherrn und überträgt ihm bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase eine Reihe von Pflichten und Aufgaben. Zugleich lässt sie den am Baugeschehen Beteiligten einen großen Gestaltungsspielraum. Mit den neuen Instrumenten Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie Koordinierung lässt sich die Prävention erheblich verbessern.
Gut organisiert und sicher gebaut – Informationen für Bauherren
Der Bauherr trägt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle und der hier Beschäftigten. Das beginnt bereits bei der Planung und ist mit der Fertigstellung des Bauvorhabens längst nicht beendet. Ob Sie Ihr Eigenheim bauen oder als Unternehmer ein Firmengebäude errichten, ob Sie einen Neubau planen oder ein vorhandenes Gebäude sanieren, umbauen oder abbrechen – als Bauherr müssen Sie ein komplexes Projekt bewältigen.
Ansprechpartner und Beratung
Fragen zur Durchführung der Baustellenverordnung beantworten in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Ort der Baustelle.
Praxishilfen und Linktipps
- Handlungskonzept der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen für Bauherren zur Umsetzung der Baustellenverordnung (PDF)
- Informationsblatt der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherunsträger zur BaustellV (PDF)
- Vorankündigung nach §2 BaustellV - Muster zum Herunterladen (Word-Dokument)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zu Baustellen und Bauarbeiten



