Heimarbeit - Schutz für in Heimarbeit Beschäftigte

Heimarbeit ist auch heute noch eine übliche Arbeitsform in der Wirtschaft und unterliegt – nicht zuletzt bedingt durch technologische Entwicklungen – einem ständigen Wandel. Neben Aushilfskräften die Heimarbeit verrichten, bestreiten auch qualifizierte Facharbeiter und Facharbeiterinnen durch Heimarbeit ihren Lebensunterhalt. Heimarbeit bedarf des besonderen Schutzes des Gesetzgebers. Das Heimarbeitsgesetz und weitere Rechtsvorschriften regeln deshalb die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse und schützen die in Heimarbeit beschäftigten Menschen.
Grundlagen und Informationen
Wer sind in Heimarbeit Beschäftigte?
Heimarbeiter oder Heimarbeiterin, Hausgewerbetreibende oder Zwischenmeister, sie alle gehören zum Kreis der in Heimarbeit beschäftigten Menschen. Sie arbeiten im Auftrag eines Gewerbetreibenden und überlassen die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber. Neben dem Entgelt für ihre Arbeitsleistung haben in Heimarbeit Beschäftigte Ansprüche auf weitere Leistungen, dazu gehören Urlaubsentgelt und Krankengeld, aber auch Kündigungsschutz und Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz. Das Heimarbeitsgesetz (HAG) regelt die besondere Schutzbedürftigkeit von in Heimarbeit Beschäftigten.
- Rechtliche Grundlagen – ein Überblick mit Links und Downloads
- In Heimarbeit Beschäftigte – für wen gilt das Heimarbeitsgesetz
Was Auftraggeber zu beachten haben
Auftraggeber, die Lohnarbeit in Heimarbeit vergeben, unterliegen der Meldepflicht und müssen die in Heimarbeit beschäftigten Personen bei der zuständigen Bezirksregierung melden. Dazu sind alle Personen in so genannten Heimarbeitslisten aufzulisten.
Für den Gefahrenschutz am Arbeitsplatz ist der Auftraggeber mitverantwortlich. Technische Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, die der Auftraggeber dem in Heimarbeit Beschäftigten überlässt, dürfen Leben und Gesundheit der in Heimarbeit Beschäftigten nicht gefährden.
- Meldepflicht des Auftraggebers – Information und Fristen
- Überblick über Ansprüche und (Schutz)Leistungen
Die Bezirksregierungen sind Aufsichtsbehörde und Ansprechpartner
Für den Heimarbeitsschutz sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Sie sind Aufsichtsbehörde und Ansprechpartner sowohl für Auftraggeber als auch für in Heimarbeit Beschäftigte.
Downloads für die Praxis
- Heimarbeitsschutz: Merkblatt der Arbeitsschutzverwaltung mit Ansprechpartnern in den Bezirksregierungen (PDF)
- Entgeltbeleg – Muster zum Herunterladen (PDF)
- Heimarbeitsliste – Muster zum Herunterladen (XLS)




