1. Größer
  2. Kleiner
  3. Kontrast
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Kontakt
  4. Impressum
  5. Drucken

Heimarbeit - Schutz für in Heimarbeit Beschäftigte

Heimarbeit

Heimarbeit ist auch heute noch eine übliche Arbeitsform in der Wirtschaft und unterliegt – nicht zuletzt bedingt durch technologische Entwicklungen – einem ständigen Wandel. Neben Aushilfskräften die Heimarbeit verrichten, bestreiten auch qualifizierte Facharbeiter und Facharbeiterinnen durch Heimarbeit ihren Lebensunterhalt. Heimarbeit bedarf des besonderen Schutzes des Gesetzgebers. Das Heimarbeitsgesetz und weitere Rechtsvorschriften regeln deshalb die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse und schützen die in Heimarbeit beschäftigten Menschen.

Grundlagen und Informationen

Wer sind in Heimarbeit Beschäftigte?

Heimarbeiter oder Heimarbeiterin, Hausgewerbetreibende oder Zwischenmeister, sie alle gehören zum Kreis der in Heimarbeit beschäftigten Menschen. Sie arbeiten im Auftrag eines Gewerbetreibenden und überlassen die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber. Neben dem Entgelt für ihre Arbeitsleistung haben in Heimarbeit Beschäftigte Ansprüche auf weitere Leistungen, dazu gehören Urlaubsentgelt und Krankengeld, aber auch Kündigungsschutz und Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz. Das Heimarbeitsgesetz (HAG) regelt die besondere Schutzbedürftigkeit von in Heimarbeit Beschäftigten.

Was Auftraggeber zu beachten haben

Auftraggeber, die Lohnarbeit in Heimarbeit vergeben, unterliegen der Meldepflicht und müssen die in Heimarbeit beschäftigten Personen bei der zuständigen Bezirksregierung melden. Dazu sind alle Personen in so genannten Heimarbeitslisten aufzulisten.
Für den Gefahrenschutz am Arbeitsplatz ist der Auftraggeber mitverantwortlich. Technische Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, die der Auftraggeber dem in Heimarbeit Beschäftigten überlässt, dürfen Leben und Gesundheit der in Heimarbeit Beschäftigten nicht gefährden.

Die Bezirksregierungen sind Aufsichtsbehörde und Ansprechpartner

Für den Heimarbeitsschutz sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Sie sind Aufsichtsbehörde und Ansprechpartner sowohl für Auftraggeber als auch für in Heimarbeit Beschäftigte.

Downloads für die Praxis

 

Expertenrat rund um Erfolgreich Arbeiten

KomNet

Antworten zur Heimarbeit

Broschüre zum Bestellen oder Herunterladen

Titelbild der Broschüre: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsschutzverwaltung